Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt Marktbenutzungsgebühren auf der Grundlage der am 01.10.2010 in Kraft getretenen Gebührensatzung. Satzungsgemäß beträgt danach der Gebührensatz auf Wochenmärkten und anderen Veranstaltungen je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag 1,50 EUR (ohne Stromversorgung) bzw. 1,80 EUR (mit Stromversorgung).
Für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 war die Gebührenbedarfsberechnung zu aktualisieren, die sich wie folgt darstellt:
A. Kosten |
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1 |
Abfallentsorgung (51 Markttage a´ 10,00 EUR) |
510,00 EUR |
2 |
Geschäftsausgaben |
70,00 EUR |
3 |
Dienstleistungen des Bauhofes (Personal- und Kfz-Kosten) : 51 Markttage a´ je 1 Stunde x 48,00 EUR/Std. = |
2.448,00 EUR |
4 |
Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei (für Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Marktwesens) |
3.629,70 EUR |
5 |
ZWISCHENSUMME |
6.657,70 EUR |
B. Ansatzfähige
Leistungseinheiten |
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6 |
51 Markttage x je 87 m2 Standfläche = |
4437 m2 |
C. Ermittlung des
kostendeckenden Gebührensatzes für die Inanspruchnahme der
öffentlichen Fläche (je Quadratmeter und Tag ohne
Stromversorgung) |
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7 |
Zwischensumme lt. Zeile 5 : Leistungseinheiten lt. Zeile 6 |
1,50 EUR |
D. Stromkosten |
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8 |
Inrechnungstellung durch Stromversorgungsunternehmen |
1.040,00 EUR |
E. Ansatzfähige
Leistungseinheiten |
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9 |
51 Markttage x je 67 m2 Standfläche = |
3417 m2 |
F. Ermittlung des zusätzlichen,
kostendeckenden Gebühren- satzes für die
Stromversorgung bei der Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche (je Quadratmeter und
Tag) |
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10 |
Betrag lt. Zeile 8 : Leistungseinheiten lt. Zeile 9 |
0,30 EUR |
G. insgesamt kostendeckender Gebührensatz
für die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche (je Quadratmeter und Tag incl.
Stromversorgung) |
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11 |
Betrag lt. Zeile 7 zuzügl.
Betrag lt. Zeile 10 |
1,80 EUR |
Im Ergebnis bleibt demzufolge festzustellen, dass sich der kostendeckende Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag in den Jahren 2015 bis 2017 unverändert auf 1,50 EUR (ohne Stromversorgung) bzw. auf 1,80 EUR (incl. Stromversorgung) beläuft. Mithin bedarf es derzeit keines Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorgelegte Gebührenkalkulation vom 28.07.2014 für die Märkte der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zur Kenntnis zu nehmen.