Sachverhalt:
Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung der Bürgermeister im Rahmen der ihm eingeräumten Ermächtigung die Zustimmung erteilen konnte).
In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2014 sind – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Grund |
Deckungsmöglichkeit |
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im
Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen
aus Schlüsselzuweisungen (HHST
9000.04100) im Vermögenshaushalt: Nichtinanspruchnahme
von Haushalts-ausgaberesten in entsprechender Höhe |
0260.56200 |
Seminarkosten |
285,00 € |
Lehrgang
für Schiedsperson |
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0600.56400 |
Sicherheitstechnische
Betreuung |
1.217,06 € |
Mehrkosten
für die arbeits-medizinische und sicherheits-technische Jahresbetreuung durch
den BAD |
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1300.64000 |
Umlage
zur Feuerwehr-unfallkasse |
113,41 € |
Einwohnerzahl-abhängige
Beitrags-/Umlagezahlung an FUK Nord |
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2901.71700 |
Zuschuss
an die SFK |
380,00 € |
Zahlung
in 2014 u.a. auch für den Zeitraum vom 28.10.-23.12.2013 |
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3520.65100 |
Sonstige
Geschäfts-ausgaben |
51,82 € |
Support-Vertrag
für Bücherei (BVS Professional) |
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3520.66100 |
Mitgliedsbeitrag
an Büchereizentrale |
2.422,16 € |
Vertragliche
Leistung an Büchereizentrale S-H lt. Bescheid vom 13.01.2014 |
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4681.71200 |
Gemeindezuschuss
zu den Nachtbus-Kosten |
10,85 € |
Fahrten-abhängige
Zahlung des Zuschusses (abgerechnet wurden 113 Fahrten der Nachtbuslinie 705
nach Laboe) |
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1300.93522 |
Ausrüstung
(Feuerwehr) |
6.042,29 € |
Ersatzbeschaffung
alter oder defekter Geräte (u.a. Rettungs-spreizer, Sprechfunkgerät,
Einstiegssicherungs- und Rettungssystem) |
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5610.96500 |
Sanierung
der Sporthalle Laboe |
1.777,43 € |
Mehrkosten
bei der Erneuerung der Sporthallenbeleuchtung |
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Gesamtsumme : |
12.300,02 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist somit für sämtliche Überschreitungen, die vorstehend aufgelistet worden sind, die Genehmigung bereits gegeben (denn es ist im 1. Halbjahr 2014 keine überplanmäßige Ausgabe entstanden, die im Einzelfall den Grenzwert von 5.500,00 EUR überstieg). Zugleich bleibt festzustellen, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.