Sachverhalt:
Das Neubaugebiet „Trensahl“ machte es damals erforderlich, den dort in der Nähe bestehenden Hallenbau mit Legehennen zu verlagern. Der Eigentümer plante im Gebiet der hier zu betrachtenden 13. Änderung des F-Planes eine Zusammenführung dieser Anlage mit seinem bereits bestehenden Betrieb am Tökendorfer Weg.
Der Kreis Plön hatte damals die Änderung des F-Planes gefordert. Während des Aufstellungsverfahrens wurde allerdings die Baugenehmigung als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB genehmigt. Das Verfahren zur Änderung des F-Planes wurde seither nicht weiter verfolgt.
Daher wird die Aufhebung des Verfahrens empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Probsteierhagen für das Gebiet "westlich des Tökendorfer Weges und nördlich des Weges Ziegelei auf den Flurstücken 4/21 und 4/22 der Flur 6 in der Gemarkung Hagen" zu Errichtung einer Geflügelfarm vom 27.03.2002 aufzuheben.
Die Aufhebung ist öffentlich bekannt zu machen,