Betreff
Einführung eines Seniorenpasses
Vorlage
SCHÖN/BV/531/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zu den Haushaltsplanberatungen 2014 hatte die SPD-Fraktion die Einführung eines Seniorenpasses beantragt. Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen.

 

Darüber hinaus werden folgende Informationen gegeben:

 

Der genaue Aufwand für das Amt Probstei für die Durchführung dieser (neuen) Aufgabe lässt sich zumindest nicht abschließend konkret spezifizieren. Er hängt von der Anzahl der Berechtigten und deren Bereitschaft zur Inanspruchnahme eines solchen Passes sowie den Kriterien für eine Zugangsberechtigung ab. Die offenbar angedachte Einführung einer Einkommensgrenze auf der Basis des Niveaus der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII macht eine Feststellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse in jedem Einzelfall erforderlich. Eine solche nur auf der Basis des Einkommens nach den §§ 82 ff SGB XII basierende Regelung verursacht einen Aufwand von mindestens 30 min pro Fall (Alleinstehende). In Einsatzgemeinschaften (Ehepartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) erhöht sich dieser Aufwand auf mindestens 45 min pro Fall.  Diese zusätzliche Aufgabe kann im Übrigen nicht mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden. Neben einer Ermittlung der Zugangsberechtigung wären im Falle einer Bejahung weitere Aufgaben zu verrichten.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre, den Personen eine Berechtigung zum Zugang des Seniorenpasses zu eröffnen, die bereits Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII wegen der Überschreitung der Altersgrenze beziehen. Zurzeit beziehen in der Gemeinde Schönberg ca. 30 Senioren solche Leistungen. Bei einer geschätzten Inanspruchnahme von 33 % der Berechtigten und bei einer Gewährung von 50 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise des Kulturprogramms der Gemeinde würden Einnahmeausfälle bei Eintrittsgeldern von 995,00 €  pro Jahr entstehen. Dieser Betrag müsste dann auf einer zu neu zu schaffenden Haushaltsstelle im Gemeindehaushalt eingestellt werden. Auch hier ist der zusätzliche Aufwand (Prüfen der Berechtigung, Ausstellen der Pässe, Abrechnung und Verbuchung der Leistungen) in der Personalbedarfsberechnung des Amtes und im Verwaltungskostenbeitrag der Gemeinde an das Amt nicht enthalten.


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und empfehlende Beschlussfassung an die Gemeindevertretung wird gebeten.