Sachverhalt:
Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der
Gemeinde Stakendorf für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Aufgrund der sehr guten und stabilen
Wirtschaftslage steigen die prognostizierten Steuereinnahmen weiterhin an.
Nach der aktuellen Steuerschätzung sollen die
Einkommensteueranteile für das Jahr 2014 nochmals deutlich ansteigen.
Die Grund- und Garantiebeträge pro Einwohner
zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen steigen ebenfalls sehr deutlich an.
Allerdings kann die Gemeinde Stakendorf hiervon nur bedingt profitieren. Eine
im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Steuerkraft (Einkommensteueranteile und
Gewerbesteuer) führt zu deutlich Mindereinnahmen aus Schlüsselzuweisungen von
etwa 46.500 €
Höhere Einnahmen im Vorjahr auf der einen
Seite lösen aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus.
An Kreisumlage (35% der Finanzkraft der Gemeinde ist abzuführen) ist ein Betrag
von 145.400 € (+ 21.900 €) zu zahlen. Die Amtsumlage steigt um etwa 7.100 €.
Die Amtsumlage für das Jahr 2013 war begünstigt durch einen Anteil am Verkaufserlös
des Rentnerwohnheimes in Krummbek.
Die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes reichen aus den vorgenannten Gründen nicht mehr aus, um
die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich kann nur durch eine
Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 36.500 € sichergestellt werden. Für
diesen Zweck wurde bereits im letzten Haushaltsjahr eine
Finanzausgleichsrücklage gebildet. Diese Finanzausgleichsrücklage wird mit dem
Haushalt 2014 vollständig aufgelöst. Der für den Haushaltsausgleich nicht
benötigte Anteil wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner
Sitzung am 06.01.2014 intensiv mit dem Haushaltsentwurf beschäftigt. Die
dortige Beschlusslage ist bereits in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.