Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/516/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.11.2013 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan vorgelegt worden. Insoweit sei zunächst auf die im vorbezeichneten Schreiben schon vorab gegebenen Erläuterungen zum Etat des kommenden Jahres Bezug genommen. Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr auch noch der Vorbericht zum Haushalt beigefügt.

 

 

Danach beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2014 auf insgesamt 10.008.200,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 8.598.800,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.409.400,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 736.500,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 264.700,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind derzeit nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplan, der schon in der Sitzung vom 07.11.2013 die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses gefunden hatte, wäre im Übrigen für das Jahr 2014 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,55 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer (zum Vergleich 2013: 330 % für die Grundsteuer A, 350 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer). Diese Maßnahme musste in Betracht gezogen werden, da sich im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2014 eine Deckungslücke in einer Größenordnung von annähernd 550.000,00 EUR abzeichnete (u.a. durch niedrigere Schlüsselzuweisungen aufgrund verminderter Einwohnerzahl, höhere Amts-, Kreis- und Gewerbesteuerumlagen, steigenden Zuschussbedarf für Kindertagesstätten, höhere Schulkostenbeiträge, vermehrte Zins- und Tilgungsleistungen angesichts der gemeindlichen Investitionstätigkeit in den Jahren 2012 und 2013). Diese Deckungslücke würde nunmehr mit etwa 190.000,00 EUR aus Mehreinnahmen bei den Realsteuern sowie mit rund 360.000,00 EUR durch den Einsatz von Kapitalrückflüssen und Verkaufserlösen geschlossen werden können.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 48/49 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2013 eine Planverbesserung um 202.400,00 EUR – auf. So können Einnahmesteigerungen – insbesondere aufgrund der vorstehend schon angesprochenen Hebesatzanpassungen – bei der Grundsteuer (+ 108.500,00 EUR) und der Gewerbesteuer (+ 148.000,00 EUR) verzeichnet werden. Auch bei den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen (insgesamt + 118.700,00 EUR) sowie bei den zentralörtlichen Mitteln (+ 73.800,00 EUR) sind Mehrerträge feststellbar. Die sonstigen Gemeindesteuern usw. bleiben in ihrer Gesamthöhe im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant (./. 1.800,00 EUR). Demgegenüber vermindern sich allerdings die Schlüsselzuweisungen um 50.900,00 EUR (angesichts der verminderten Einwohnerzahl als Folge des Zensus 2011). Gleichzeitig erhöhen sich die Ausgaben des Unterabschnittes 9000 um insgesamt 193.900,00 EUR (vor allem für die Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlagen). Dabei ist die Erhöhung der Kreisumlage (i.H.v. allein 100.400,00 EUR) darauf zurückzuführen, dass sich die Steuerkraft der Gemeinde Schönberg in dem Zeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2013 deutlich erhöht hatte. Mithin verbleibt dann letztlich im Unterabschnitt 9000 per Saldo noch ein Überschuss von 3.682.200,00 EUR (zum Vergleich 2013: 3.479.800,00 EUR).

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2013

Plan 2014

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

6.950.200,00 €

7.348.500,00 €

+ 398.300,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   750.200,00 €

   540.100,00 €

210.100,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   676.900,00 €

   710.200,00 €

+   33.300,00 €

 

 

 

 

+ 221.500,00 €

 

 

 

 

==================

 

A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.235.900,00 €

1.246.400,00 €

+   10.500,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.231.200,00 €

1.185.100,00 €

   46.100,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.814.200,00 €

1.812.700,00 €

     1.500,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

4.096.000,00 €

4.354.600,00 €

+ 258.600,00 €

 

 

 

 

+ 221.500,00 €

 

 

 

 

==================

 

Über die Einnahmesituation im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen [a] wurde bereits zuvor – im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000 – berichtet. Zu den Veränderungen bei den übrigen, zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten lässt sich ergänzend folgendes anmerken:

 

Der Rückgang bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb [b] resultiert im Wesentlichen aus dem verminderten Projektumfang bei „Pro Arbeit“ (Seite 18) sowie aus geringeren Erstattungen nach dem SGB II (insbesondere für Bürgerarbeit, vgl. Seite 39).

 

Die Erhöhung der sonstigen Finanzeinnahmen [c] resultiert vor allem aus dem Unterabschnitt 9100 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (Seite 50); So steigen einerseits die kalkulatorischen Einnahmen aus Abschreibungen und der Verzinsung des Anlagekapitals um insgesamt 8.700,00 EUR. Auch die Zuführung vom Vermögenshaushalt liegt mit 360.700,00 EUR um 24.100,00 EUR über dem Planansatz des Jahres 2013.

 

Die Gesamtsummen der Personalausgaben [d], des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes [e] sowie der Zuweisungen und Zuschüsse [f] bleiben im Vorjahresvergleich relativ konstant. Innerhalb dieser Hauptgruppen sind jedoch einige größere Verlagerungen zu verzeichnen. So erhöhen sich beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand die darin enthaltenen Schulkostenbeiträge um 47.200,00 EUR (Seite 9), während andererseits z.B. die zu erstattenden Verwaltungskosten gesunken sind (siehe u. a. Seite 3). Bei den Zuweisungen und Zuschüssen steigen die Zahlungen an die Kindertagesstätten freier Träger vor allem aufgrund neuer U 3 Krippen um 37.000,00 EUR an (Seite 23); Demgegenüber vermindern sich die Zuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg um insgesamt 53.000,00 EUR (Seite 41).

 

Ursächlich für den Anstieg der sonstigen Finanzausgaben [g] um 258.600,00 EUR sind folgende Faktoren:

 

1.      die höheren Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlagen (vgl. hierzu auch die voran gegangenen Ausführungen zur Entwicklung des Unterabschnittes 9000),

 

2.      die um 22.300,00 EUR gestiegenen Zinsleistungen,

 

3.      die um 42.400,00 EUR anzuhebende Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt, nachdem als Folge der 2012 und 2013 getätigten Investitionen – und der damit einher gegangenen Kreditaufnahmen – die Tilgungsverpflichtungen entsprechend gestiegen sind. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 50, bzw. 9100.30000, Seite 79) beläuft sich danach auf 312.200,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im Jahr 2014 zu leisten sind.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 52 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2014 wie folgt veranschlagt worden:

 

129.600,00 EUR

für die Feuerwehr (Umbau der Sanitäranlagen im Haus der Sicherheit, Ersatzbeschaffung eines MTW II sowie Gerätebeschaffungen, u.a. anlässlich der Einführung des Digitalfunks) bei gleichzeitigen Zuweisungen, Zuschüssen und Verkaufserlösen in einer Größenordnung von 33.300,00 EUR,

 

2.900,00 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

65.000,00 EUR

 

für den Bau bzw. die Sanierung von Spielplätzen (davon 25.000,00 EUR als Restfinanzierung für den Spielplatz der Generationen / Bewegungstreff bei einer Zuweisung der AktivRegion i.H.v. 23.100,00 EUR auf die Gesamtkosten von 50.000,00 EUR),

 

35.000,00 EUR

 

für die weitere Ortsbauplanung und das Ortsentwicklungskonzept,

 

100.000,00 EUR

 

für Straßen-, Wege- und Parkplatzbau bzw. für die Fortführung des Straßensanierungsprogramms,

 

6.000,00 EUR

 

für die Sanierung der Gräben (Wasserläufe) ,

 

30.000,00 EUR

 

für den Erwerb beweglichen Vermögens beim Bauhof (ca. 5.000,00 EUR für Schneefangzäune, ca. 13.000,00 EUR für die Ausstattung des neuen Bauhofgebäudes sowie ca. 12.000,00 EUR für Arbeits- und Messgeräte),

 

150.000,00 EUR

 

Restfinanzierungsbetrag für die Sanierung bzw. den Umbau des neuen Bauhofgebäudes,

 

8.000,00 EUR

 

Grunderwerbskosten (davon entfallen ca. 6.000,00 EUR auf Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Treuhandvertrages für das Gewerbegebiet Kamp / Eichkampredder) sowie

 

210.000,00 EUR

 

für die Erweiterung jenes gemeindeeigenen Gebäudes, in dem sich das Kindheitsmuseum befindet (bei einer Zuweisung seitens der AktivRegion i.H.v. 85.000,00 EUR).

 

736.500,00 EUR

 

======================

 

 

Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen (312.200,00 EUR) sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (360.700,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.409.400,00 EUR ergibt. Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt wird dabei aus Kapitalrückflüssen und Verkaufserlösen bedient.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 312.200,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 191.100,00 EUR aus Darlehens- und Kapitalrückflüssen, mit insgesamt 138.900,00 EUR aus Investitionszuschüssen, mit 502.500,00 EUR aus Veräußerungserlösen sowie im Übrigen mit 264.700,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Zur Entwicklung der Schulden und Rücklagen sei im Übrigen auf die entsprechenden Tabellen im Vorbericht Bezug genommen.

 

Abschließend noch ein Hinweis zur Finanzplanung der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte – vor allem angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der gemeindlichen Einkommensteueranteile und der vorgesehenen Hebesatzanpassung bei der Grund- und Gewerbesteuer – der Verwaltungshaushalt der Jahre 2015 bis 2017 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass auf der Basis des momentan verfügbaren Zahlenmaterials im Jahr 2015 nochmals Verkaufserlöse und Kapitalrückflüsse in einer Größenordnung von rund 250.000,00 EUR eingesetzt werden müssten, um den Haushaltsausgleich auch tatsächlich herbeiführen zu können.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Jahr 2014 der Gemeinde Schönberg


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2014 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.