Sachverhalt:
Beigefügt wird der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes erforderlich machen, sind ausführlich im Vorbericht zum Nachtragshaushaltplan dargelegt.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung
und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung.