Betreff
Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates
Vorlage
SCHÖN/BV/507/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zurzeit kann die Notstromversorgung der Abwasserpumpwerke nur teilweise gesichert werden. Für die Notstromversorgung steht uns leihweise ein Aggregat vom Kreis Plön zur Verfügung. Das Notstromaggregat ist für den Katastrophenschutz des

Kreises Plön 1979 angeschafft worden. Mit dem Aggregat soll bei Großschadenslagen im Rahmen des Katastrophenschutz die Grundschule als Notunterkunft mit Strom versorgt werden.

Der Gemeinde Schönberg wurde das Notstromaggregat zur Unterstellung und zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Daraufhin wurde dem OEB das Aggregat zu geteilt.

Das Aggregat wurde daraufhin in den Notfallplänen des OEB zur Notstromversorgung der Abwasserpumpwerke mit eingeplant. Alle Pumpwerke sind mit einer Möglichkeit zur Notstromversorgung ausgestattet.

Das Notstromaggregat des Kreises Plön kann aufgrund seiner elektrischen Leistung mit 86 A  nicht alle Pumpwerke versorgen. Da in unseren Hauptpumpwerken die elektrische Leistung deutlich höher ist (Anlaufstrom einer Pumpe ca. 150 A), ist es Notwendig ein eigenes Aggregat mit der entsprechenden Leistung zu beschaffen.

Es hat sich am 28.10.2013 wieder gezeigt, dass es immer wieder zu größeren Stromausfällen in unserem Einzugsgebiet kommt. Bei einem Stromausfall können die Abwasserpumpwerke aufgrund ihrer Bauart nur bedingt anfallendes Abwasser zwischenspeichern. Bei einem längeren Stromausfall müssten die Pumpwerke dann Notstromversorgt oder das Abwasser mit Saugwagen abgefahren werden.

Aus Sicht des OEB ist eine Beschaffung eines Notstromaggregates notwendig. Die Leistung des Aggregates des Kreises Plön reicht nicht für die Versorgung unserer Hauptpumpwerke aus. Weiterhin würde das Aggregat bei Katastrophenschutz-einsätzen im Kreis Plön ebenfalls nicht zur Verfügung stehen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung eines Notstromaggregates und die Bereitstellung von 48.000,00 € im Wirtschaftsplan 2014.