Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "westlich der Straße Am Golfplatz, nördlich des Korshagener Redder, südlich der Promenade und östlihc des Wiesenweg" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/488/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 01.10.2013 wurde beschlossen, dass ein Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 7 vor dem Hintergrund eingeleitet werden soll, dass insbesondere eine reine Wochenendhausnutzung und auch eine maximal überbaubare Grundfläche von 60 qm auf vielen Grundstücken nicht mehr gegeben sind.

 

Das Aufhebungsverfahren ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben, es entspricht analog dem Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes. Allerdings sind die Begründung und auch der Umweltbericht wesentlich einfacher zu fassen, als das bei einem Aufstellungsverfahren der Fall wäre.

 

Das Aufhebungsverfahren beginnt mit dem formellen Aufstellungsbeschluss. Die Planunterlagen für die Aufhebung sind dann zu erstellen und es ist eine vorgezogene Bürgerbeteiligung und eine vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die eingehenden Anregungen sind von der Gemeinde abzuwägen und es ist der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss über die Aufhebung zu fassen. Nach der öffentlichen Auslegung und der nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind die Anregungen nochmals abzuwägen und es ist damit der Aufhebungsbeschluss zu fassen. Abschließend wird die Aufhebung öffentlich bekannt gemacht, ab dem Tag darauf ist sie rechtswirksam.    

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „westlich der Straße Am Golfplatz, nördlich des Korshagener Redder, südlich der Promenade und östlich des Wiesenweg“ zu fassen.