Betreff
7. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb der Gemeinde Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/479/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es bedarf einer Beratung und Beschlussfassung zu folgendem bilanzwirksamen Vorgang beim Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein:

 

So weist die Bilanz des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein zum 31.12.2012 auf der Aktivseite ein Anlagevermögen mit einem Gesamtbetrag von 17.947.547,13 EUR aus. Dieses Anlagenvermögen wurde aus Eigenmitteln, über Kredite und im Übrigen aus öffentlichen Investitionszuschüssen sowie aus Abwasserbeiträgen finanziert (wobei nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen sei, dass der überwiegende Teil der Investitionskosten, der vereinnahmten Investitionszuschüsse und der Abwasserbeiträge bis 1992 – also vor Bestehen des Ortsentwässerungsbetriebes – innerhalb des Schönberger Gemeindehaushaltes verbucht worden war). Zum Zeitpunkt der Gründung des gemeindlichen Eigenbetriebes wurde durch den Runderlass des Innenministeriums vom 08.09.1992, der die Führung bestimmter nichtwirtschaftlicher Unternehmen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zuließ, zunächst geregelt, dass bei Einrichtungen der Abwasserbeseitigung eine Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen zu unterbleiben habe. Seither hat sich jedoch diesbezüglich die Rechtslage verändert. Gleichwohl werden auf der Passivseite der Bilanz des Ortsentwässerungsbetriebes, auf der die Finanzierung des Anlagevermögens dargestellt ist, aber nach wie vor sowohl die öffentlichen Investitionszuschüsse als auch die Abwasserbeiträge noch in ungekürzter Höhe (d.h. in der Höhe des ursprünglich vereinnahmten Gesamtbetrages) als Rücklagen innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ gezeigt. Demgegenüber wurden und werden jedoch die durch sie mitfinanzierten Abwasserbeseitigungsanlagen planmäßig abgeschrieben, so dass auf der Aktivseite der Bilanz der zwischenzeitliche Wertverzehr des Anlagevermögens Berücksichtigung gefunden hat.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die als Rücklagen abgebildeten Investitionszuschüsse und Beiträge nicht mehr jenem prozentualen Anteil entsprechen, mit dem sie ursprünglich zur Mitfinanzierung von Abwasserbeseitigungsanlagen beigetragen hatten. Um insoweit wieder eine sachgerechtere Darstellung in der Bilanz des Ortsentwässerungsbetriebes herbeizuführen, wird angeregt, innerhalb der Position „Eigenkapital“ jetzt Rücklagenanteile in Stammkapital umzuwandeln, wobei die Rücklagen in dem selben Verhältnis gekürzt würden, wie sich der Wert der betreffenden Sachanlagen – durch Abschreibungen – in den letzten 20 Jahren vermindert hat. Die Berechnung hierzu stellt sich wie folgt dar:

 

Im Mittel, d.h. nach der Hälfte des Zeitraumes seit Gründung des Ortsentwässerungsbetriebes beliefen sich die Rücklagen des Eigenbetriebes auf insgesamt 9.465.252,94 EUR, wovon 4.565.954,10 EUR aus öffentlichen Zuschüssen und 4.899.298,84 EUR aus den Beiträgen Nutzungsberechtigter resultieren. Es wäre zutreffend, bei der nachfolgenden Durchschnittsberechnung, die einen Zeitraum von 20 Jahren erfasst, dann auch von diesem Mittelwert auszugehen. Der mittlere Abschreibungssatz innerhalb dieser Zeitspanne betrug nun beim Ortsentwässerungsbetrieb 2,22 % p.a., d.h. dementsprechend verminderte sich jährlich der Wert der aus Zuschüssen und Beiträgen mitfinanzierten Anlagen. Unter Zugrundelegung des vorbezeichneten Prozentsatzes ergibt sich für die anteilige Kürzung / Umwandlung der Rücklagen die nachstehende Berechnung:

 

Zuschüsse: 4.565.954,10 EUR x 2,22 % p.a. = 101.364,18 EUR x 20 Jahre =  2.027.283,60 EUR

= abgerundet                                                                                                     2.025.000,00 EUR

                                                                                                                               =======================

Beiträge    : 4.899.298,84 EUR x 2,22 % p.a. = 108.764,43 EUR x 20 Jahre =   2.175.288,60 EUR

= abgerundet                                                                                                     2.175.000,00 EUR

                                                                                                                               =======================

 

Im Ergebnis wäre es mithin sachgerecht, zum nächsten Bilanzstichtag, den 31.12.2013, einen Rücklagenanteil von insgesamt 4.200.000,00 EUR (2.025.000,-- EUR öffentliche Zuschüsse zzgl. 2.175.000,00 EUR Beiträge Nutzungsberechtigter) in Stammkapital umzuwandeln. Insoweit würde dieser Vorgang – wie zuvor bereits erläutert – ausschließlich die Bilanzposition „Eigenkapital“ berühren, wobei sich das Stammkapital danach auf 7.200.000,-- EUR (3.000.000,-- EUR + 4.200.000,-- EUR) beliefe.

 

Der zuvor dargestellte Vorgang ist vorab bereits jenem Wirtschaftsprüfer vorgetragen worden, der durch das Gemeindeprüfungsamt mit der Jahresabschlussprüfung des Ortsentwässerungsbetriebes beauftragt ist.

 

Die Erhöhung des Stammkapitals erfordert eine Änderung der Betriebssatzung des Ortsentwässerungsbetriebes. Daher ist ein entsprechender Satzungsentwurf dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb der Gemeinde Schönberg/Holstein

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)     zum 31.12.2013 in der Bilanz des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein einen Rücklagenanteil i.H.v. 4.200.000,-- EUR in Stammkapital umzuwandeln, so dass sich die Rücklagen um 4.200.000,-- EUR reduzieren und sich das Stammkapital auf dann insgesamt 7.200.000,-- EUR erhöht,

 

b)     die 7. Nachtragsatzung zur Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb der Gemeinde Schönberg/ Holstein gemäß Entwurf zu beschließen.