Sachverhalt:
Während der Anliegerversammlung am 02. September 2013 wurde deutlich, dass die Ausrichtung der Anlieger in sehr unterschiedliche Bereiche zielt. Einige Anlieger wünschen sich eine zeitnahe Realisierung des Umgestaltungskonzeptes. Andere wünschen eine Umnutzung zu Wohnnutzung und wiederum andere wünschen sich eine Öffnung für den Fahrzeugverkehr. Es handelt sich insofern um eine extrem unterschiedliche Ausrichtung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen,
entsprechend der im Bauausschussbeschlossenen Planung, die betroffenen
Grundstückseigentümer zu bitten, einer Grunddienstbarkeitseintragung
zuzustimmen, in der die öffentliche Infrastruktur, die auf privaten Flächen
errichtet wird abgesichert wird und die Grundstückseigentümer zu bitten, die
Kosten für die Möblierung zu übernehmen, soweit auf ihren privaten Flächen
öffentliche Möblierung errichtet wird. Weiterhin beauftragt die Gemeinde die
Firma IPP die notwendige Vermessung für eine Ausführungsplanung auf den Weg zu
bringen.
Die CIMA wird gebeten im Rahmen ihres Auftrages zum Ansiedlungsmarketing
den ersten Schwerpunkt auf eine gemeinsame Ausrichtung der Anlieger zu setzen,
um möglichst bald mit einem breit getragenen Konzept in die Umgestaltung in
welcher Richtung auch immer einsteigen zu können.
Die beschlossenen Aufräumarbeiten sollen weiterhin durchgeführt werden.
Eine weitergehende Beschlussfassung zur Umsetzung der Maßnahmen soll zurückgestellt werden, bis die o.g. Rückmeldungen entsprechend vorliegen. Dem Bauausschuss soll dann eine Karte mit den entsprechenden Zustimmungen und/oder Absagen vorgelegt werden.