Betreff
Jahresrechnung 2012 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/086/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Jahresrechnung, die hiermit zur Beratung und Genehmigung vorgelegt wird, belief sich im Jahr 2012 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)    im Verwaltungshaushalt auf                   2.679.950,24 EUR,

b)   im Vermögenshaushalt  auf     436.122,25 EUR.

 

Insgesamt ließ sich dabei der Haushaltsausgleich herbeiführen. Per Saldo hat sich 2012 im Verwaltungshaushalt eine geringfügige Abschlussverbesserung um insgesamt 622,25 EUR ergeben, die es ermöglichte, eine entsprechend höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt vorzunehmen. Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, nahm in seiner Gesamtheit einen weitestgehend planmäßigen Verlauf. Der per Haushaltssatzung festgesetzte Kreditbedarf konnte letztlich um 2.100,00 EUR unterschritten werden (254.000,00 EUR gegenüber geplanten 256.100,00 EUR).

 

Zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes lässt sich nun im Einzelnen folgendes berichten:

 

Die Gesamtsumme des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Ausgaben der Hauptgruppe 5/6) betrug 1.498.741,14 EUR und lag damit um 69.941,14 EUR über den Vorgaben des Haushaltsplanes 2012. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen gestiegene Reinigungskosten an der Gemeinschaftsschule, ein höherer Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei und vor allem die vermehrt angefallenen Schülerbeförderungskosten. Insbesondere an der Gemeinschaftsschule sind nach dem Schuljahreswechsel zusätzliche Schüler hinzugekommen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule gelangen.

 

Die vorstehend angesprochenen Mehrausgaben ließen sich ausgleichen mit

 

21.250,24 EUR durch Mehreinnahmen aus Verwaltung und Betrieb (z.B. angesichts höherer Zuweisungen),

 

26.026,97 EUR durch Einsparungen beim Personalaufwand (Hauptgruppe 4), u.a. im Bereich der Schülerbetreuung/Hort,

 

  2.458,65 EUR durch einen entsprechend geringeren Mittelaufwand für Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7) sowie mit

 

20.205,28 EUR                        durch Einsparungen bei den Zinsaufwendungen (Hauptgruppe 8), u.a. durch die ______________                        zeitversetzte Aufnahme von 3 Krediten.

 

69.941,14 EUR

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Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (HHST 9100.86000 auf Seite 34 der Jahresrechnung bzw. HHST 9100.30000 auf Seite 50 der Jahresrechnung) belief sich auf 182.122,25 EUR. Dieser Betrag überstieg geringfügig die 2012 erbrachten Darlehenstilgungen ( = 180.719,37 EUR bei HHST 9100.97880, siehe Seite 50 der Jahresrechnung), so dass sich dementsprechend ein freier Finanzspielraum i.H.v. 1.402,88 EUR ergeben hat.

 

 

Der Vermögenshaushalt wurde weitestgehend im Rahmen der vorgegebenen Haushaltsansätze abgewickelt. Lediglich bei der Ausstattung der Gemeinschaftsschule Probstei ergab sich ein Mehrbedarf i.H.v. 23.612,63 EUR (u.a. für die Möblierung der 5. Klassen sowie für Informationstechnik). Hinzu kam noch eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 5.177,43 EUR anlässlich der Sanierung der Warmwasserversorgungstechnik in der Sporthalle.

 

Die 2012 im Vermögenshaushalt verbuchten Sollausgaben entfielen

 

auf Baumaßnahmen mit                                            195.118,08 EUR

auf Vermögenserwerb mit                                        60.284,80 EUR

sowie auf die ordentliche Darlehenstilgung mit            180.719,37 EUR

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436.122,25 EUR

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Investitionsschwerpunkte bildeten

 

Ø        die Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsschule incl. Schulmöblierung,

 

Ø        die Sanierung der Grundschule,

 

Ø        die Sanierung der Sporthalle.

 

Einige Investitionsmaßnahmen ließen sich bis zum Ende des Haushaltsjahres noch nicht in vollem Umfang finanziell abwickeln. In diesen Fällen weist die Jahresrechnung Haushaltsausgabereste aus, deren Summe sich per 31.12.2012 auf 78.759,96 EUR belief und sich auf 10 Haushaltsstellen des Etats verteilt (vgl. hierzu die Auflistung auf Blatt 6 der Jahresrechnung).

 

Beim Jahresabschluss verblieben auch Kasseneinnahmereste, und zwar mit einer Gesamtsumme von 23.566,35 EUR (siehe Blatt 7 der Jahresrechnung).

 

Per Saldo weist letztlich der Gesamthaushalt – wie eingangs bereits erwähnt – für das Jahr 2012 eine Abschlussverbesserung im Umfang von 2.100,00 EUR auf, wodurch es ermöglicht wurde, den per Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in diesem Umfang nicht vollständig in Anspruch nehmen zu müssen.

 

Der Schuldenstand des Schulverbandes betrug am Ende des zurückliegenden Haushaltsjahres 6.516.949,55 EUR. Rechnet man die Kreditaufnahme i.H.v. 254.000,00 EUR hinzu (die aus der Kreditermächtigung des Jahres 2012 resultiert, aber erst nach dem Jahresabschluss erfolgt), ergibt sich ein Schuldenstand von 6.770.949,55 EUR.

 

Über einen nennenswerten Rücklagenbestand verfügte der Schulverband Probstei per 31.12.2012 nicht (1.288,08 EUR).

 

Abschließend nochmals ein Blick auf die im abgelaufenen Haushaltsjahr entstandenen Ansatzüberschreitungen:

 

So waren 2012 unter Berücksichtigung jener Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben in einem Gesamtumfang von 120.568,45 EUR (= 3,87 % des Haushaltsvolumens) zu registrieren. Davon entfielen 91.778,39 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 28.790,06 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung (Blatt 8) enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Schulverbandsvertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Da im Jahr 2012 keine der aufgelisteten über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Einzelfall den Betrag von 10.000,00 EUR überstieg, bedarf es mithin keines gesonderten Beschlusses mehr zur Genehmigung von Ansatzüberschreitungen. Dies gilt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass angesichts des Gesamtergebnisses der Jahresrechnung 2012 festzustellen bleibt, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jahresrechnung 2012 des Schulverbandes Probstei


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Jahresrechnung 2012 zu genehmigen.