Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
KROKA/BV/036/2013
Aktenzeichen
III.4.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hatte am 27.11.2012 beschlossen, die Inanspruchnahme von Kindertagespflege durch Krokauer Kinder mit 1,30 € pro Betreuungsstunde zunächst befristet bis zum 31.12.2013 zu fördern.

 

Wenn diese Förderung fortgesetzt werden soll, ist hierüber eine rechtzeitige Beschlussfassung in den zuständigen Gremien und die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Krokau erforderlich.

 

Kindertagespflege wird von den Eltern insbesondere für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Diese Altersgruppe erlangte zum 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, verbunden mit einem Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern zwischen Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte.

 

Die Bedarfsplanung des Kreises Plön für die Versorgung von Kindern unter 3 Jahren geht für den Planungsraum Schönberg, zudem auch Krokau gehört, sowohl von der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten unter Einrechnung des Anbaues einer Krippengruppe beim AWO Kinderhaus als auch von der Inanspruchnahme von Kindertagespflege aus, um die geforderte Mindestversorgung von 35 % der Kinder dieser Altersgruppe zu erreichen.

 

Zurzeit fallen für Kinder aus Krokau ca. 2.180,00 Kindertagespflegestunden pro Jahr an, dies verursacht einen Förderaufwand von rund 2.840,00 € pro Jahr.

 

Damit die Verwaltung auf eingehende Anträge zeitnah reagieren kann, ist eine grundsätzliche Beschlussfassung über die Fortführung der Bezuschussung erforderlich. Außerdem wird empfohlen, im Haushalt 2014 der Gemeinde Krokau einen Betrag von 3.000,00 € bereit zu stellen.

 

Die Förderung von Kindertagespflege ist im Vergleich mit den Kostenanteilen, die Krokau als Wohnortgemeinde als Beteiligung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen in Schönberg zahlen müsste, durchaus wirtschaftlich. Der Beitrag an eine Kindertagesstätte für eine wöchentliche Nutzung von 30 Std beträgt monatlich durchschnittlich gerundet 230,00 €, der Zuschuss zur Kindertagespflege für den gleichen Betreuungsumfang würde mit 168,87 € monatlich anzusetzen sein (30 WStd. x 4,33 Wochen x 1,30 €).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Förderung der Kindertagespflege entsprechend der bisherigen Beschlussfassung unbefristet weiter bereit zu stellen und im Haushalt des Jahres 2014 8.000,00 € für diesen Zweck zu etatisieren.