Sachverhalt:
Vorliegende Richtlinie für den Gemeindebetrieb der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Nutzung der Lesehalle wurde bereits in vergangenen Sitzungen des Werkausschusses und der Gemeindevertretung beraten.
Folgende Änderung wurde aufgenommen:
§ 2
Absatz 2 Nr. 4 - Die Ortsverbände der
in der Gemeindevertretung vertretenden politischen Parteien und
Wählergemeinschaften und Ortsverbände politischer Parteien, so sie im Landtag
des Landes Schleswig-Holstein vertreten sind.
Anlagenverzeichnis:
- Richtlinie für den Gemeindebetrieb der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Nutzung der Lesehalle
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie für den Gemeindebetrieb der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Nutzung der Lesehalle in vorliegender Form.