Betreff
Gebührenkalkulation Schmutzwasser 2014-2016
Vorlage
KRUMM/BV/036/2013
Aktenzeichen
II.700.01.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,93 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Danach ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 120 € bzw. 288 € eine Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³.


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 mit einer unveränderten Grundgebühr von 120 € (Zähler Q 3/4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser zu beschließen.

Der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Grundgebühr von 120 € (Zähler Q 3/4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser.

Der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.