Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fahren vom 1.01.2008
Vorlage
FAHRE/BV/040/2013
Aktenzeichen
II.700.01.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fahren betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 48,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 2,40 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 erstellt worden und berücksichtigt die letzten Jahresrechnungsergebnisse.

 

Im Jahr 2013 stehen umfangreiche Investitionen im Leitungsnetz an. Ein Teil dieser Investitionen (etwa 25.000 €) sind reine Unterhaltungsaufwendungen, die über die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage finanziert werden. Diese Aufwendungen beeinflussen die künftige Gebührenhöhe nicht. Der Restbetrag von etwa 50.000 € findet in der Anlagenbuchhaltung entsprechende Berücksichtigung. Dadurch erhöhen sich die kalkulatorischen Kosten.

 

Deutlich negativ wird die neue Gebührenkalkulation beeinflusst durch weiter absinkende Verbrauchswerte. Der aktuelle Verbrauch beträgt nur noch 5.350 m³ (2009 = 6.746 m³; 2010 = 6.201 m³; 2011 = 5.978 m³). Unter diesen Vorzeichen ist eine Gebührenerhöhung unausweichlich.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation schlägt die unveränderte Festsetzung der künftigen Grundgebühr auf jährlich 48,00 € pro Wasserzähler vor.

Die Verbrauchsgebühr wäre demnach von derzeit 2,40 €/m³ auf 2,76 €/m³ zu erhöhen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 mit einer Grundgebühr von 48,00 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 2,76 €/m³.

Der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fahren vom 01.01.2008 wird zugestimmt.