Sachverhalt:

 

Sie erhalten in der Anlage 2 Gebührenneukalkulationen auf der Basis der Jahresrechnung 2012 für die Kindertagesstätte. In Alternative 1 wird nicht nach dem Alter der Kinder differenziert, in Alternative 2 erfolgt diese Differenzierung. Als Maßstab für die Elternbeiträge wurde die Empfehlung der kommunalen Landesverbände, rechnerisch 30 % der Kosten von Kindertagesstätten durch Elternbeiträge zu decken, zugrunde gelegt.

 

Nach der Kalkulation ohne Differenzierung von über 3- und unter 3-jährigen Kindern (Alternative 1), würden sich folgende neue monatlich zu zahlende Elternbeiträge im Vergleich zu den derzeit gültigen ergeben:

 

Betreuungswochenstunden:            neuer Beitrag:                      bisheriger Beitrag:

 

25 Stunden

121,00 €

97,00 €

27,5 Stunden

130,00 €

104,50 €

30 Stunden

139,00 €

112,00 €

32,5 Stunden

149,00 €

119,50 €

35 Stunden

158,00 €

127,00 €

40 Stunden

176,00 €

142,00 €

 

Der Kindergartenbeirat hat sich in seiner Sitzung am 29.04.2013 dieser Thematik angenommen. Er empfiehlt eine moderate Erhöhung der Beiträge in der ersten Stufe von 97,00 € auf 105,00 €. Die neuen Beiträge entsprechen einer durchschnittlichen Erhöhung um ca. 9 %.

 

Betreuungswochenstunden:            Neuer Beitrag:                      bisheriger Beitrag:

 

25 Stunden

105,00 €

97,00 €

27,5 Stunden

114,00 €

104,50 €

30 Stunden

123,00 €

112,00 €

32,5 Stunden

132,00 €

119,50 €

35 Stunden

141,00 €

127,00 €

40 Stunden

150,00 €

142,00 €

 

Ich weise darauf hin, dass die Eltern die Möglichkeit haben, wegen geringen Einkommens beim für sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Je nach Höhe der Differenz zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem tatsächlichen, bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 10% möglich. Die den Einrichtungsträgern hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom Kreis Plön erstattet.

Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertagesstätte kann auf Antrag eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. In Wendtorf wurde eine Geschwisterermäßigung um 50 % beschlossen. Die Einnahmeausfälle werden vom Kreis Plön zu 30 % erstattet.

 

Änderung der Satzung

 

Wenn eine Beitragserhöhung beschlossen wird, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich.

 

Sie erhalten in der Anlage zwei entsprechende Entwürfe. Es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen sinnvollerweise zum Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres am 01.08.2013 in Kraft treten.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1.      Gebührenkalkulationen Alternative 1 und 2

2.      Entwürfe zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Wendtorf werden entsprechend der vorliegenden Alternative 1 der Gebührenkalkulation oder entsprechend der Empfehlung des Kindergartenbeirates zum 01.08.2013 erhöht.

 

  1. Die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf – Benutzungs- und Gebührensatzung vom 17.07.2012 - wird entsprechend des Beschlusses geändert.