Betreff
Schaffung zusätzlicher Krippenplätze durch Umstrukturierung der Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/072/2013
Aktenzeichen
III.4-4640.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Anmeldungen von Kindern zur Aufnahme zum neuen Kindertagesstättenjahr 2013/14 in die Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf ergibt folgendes Bild:

 

Es liegen 16 Neuanmeldungen für Krippenplätze vor, hierzu sind 5 Kinder dieser Altersgruppe aus dem derzeitigen Bestand zu addieren, sodass insgesamt ein Bedarf von 21 Plätzen für Kinder im Alter unter 3 Jahren besteht. Demgegenüber stehen 10 vorhandene Betreuungsplätze. Die Nachfrage in dieser Altersgruppe ist mit rund 49 % um ca. 14 Prozent höher als die von der Bundesregierung angenommene voraussichtlich notwendige Quote für die Platzbereitstellung. Zum 1.8.2013 erlangen jedoch alle Kinder dieser Altersgruppe einen Rechtsanspruch.

 

In der Altersgruppe der über 3-jährigen Kinder bleiben 48 weiter in der Betreuung, hinzu kommen 7 Neuanmeldungen. Der Bedarf von 55 Plätzen kann somit mit den vorhandenen 62 Betreuungsplätzen voll befriedigt werden. Es bleibt eine Reserve von 7 Plätzen.

 

Die Bereitstellung der zusätzlich notwendigen u3 – Betreuungsplätze kann durch die Einrichtung einer flexiblen Außengruppe für die über 3 – jährigen Kinder erfolgen. Dabei soll diese Altersgruppe in 3 Gruppen aufgeteilt und jede Gruppe im Wechsel in Intervallen von 2 Wochen im Haus und 1 Woche als Außengruppe im Naturerlebnisraum betreut werden. Dort steht die notwendige Infrastruktur zur Verfügung, da eine solche Gruppe bereits einmal bestanden hat.

 

Dadurch wird ein Gruppenraum in der Kindertagesstätte frei, der in eine Krippengruppe umgebaut werden könnte. Für die Teilung des Raumes in einen Gruppen-, Ruhe- und Sanitärbereich sowie die Beschaffung der notwendigen Ausstattung entstehen Kosten von ca. 30.000,00 €, zu deren Finanzierung Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von 75 % der Baukosten, mithin 22.500,00 € und Kreiszuschüsse in Höhe von 3.250.00 € eingeworben werden können. Es verbleibt ein gemeindlicher Eigenanteil von 3.250,00 €, der in die kalkulatorischen Kosten einfließt und so anteilig entsprechend der Inanspruchnahme durch die Vertragsgemeinden mitfinanziert wird.

 

Der Kindertagesstättenbeirat hat dieses Konzept am 29.04.2013 diskutiert und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Umsetzung.

 

Entsprechend der Nachfrage sind für die neue Krippengruppe Öffnungszeiten in der Kernbetreuungszeit von 8.00 bis 13.00 Uhr geplant. Darüber hinaus besteht Betreuungsbedarf in den Randzeiten von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 bis 14.00 Uhr, der die Einrichtung einer weiteren Randbetreuungsgruppe notwendig macht.

 

Der notwendige zusätzliche Personalbedarf von 42,43 Erzieher/-innen - Wochenstunden  und von 39,97 Sozialpädagogische Assistenten/-innen – Wochenstunden kann über die entsprechende Umwandlung der Beschäftigungsverhältnisse der kürzlich eingestellten Vertretungskräfte und die Neubesetzung der Stelle der Vertretungskraft abgedeckt werden.

 

Eine überschlägige Berechnung der Folgekosten wird bis zur Sitzung erstellt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt die Schaffung einer zusätzlichen Krippengruppe mit 10 Plätzen in der Gemeinschaftskindertagesstätte Wendtorf entsprechend dem vorgestellten Konzept.

2.      Den dafür notwendigen überplanmäßigen Ausgaben wird wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme zugestimmt. Die Mittelveranschlagung soll nachträglich in einem Nachtragshaushalt erfolgen.

3.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge inklusive der Planungsleistungen für die notwendigen Baumaßnahmen an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben.

4.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, das für die Maßnahmeumsetzung notwendige Personal entsprechend des in der Verwaltungsvorlage dargestellten Bedarfes einzustellen. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.