Betreff
Stellungnahme zum Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes für die Jahre 2008 - 2011
Vorlage
WENDT/BV/071/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die überörtliche Prüfung für die Jahre 2008 – 2011 wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön auf der Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes für die Gemeinden des Amtes Probstei über mehrere Wochen im vergangenen Jahr durchgeführt.

 

Der Prüfbericht ist der Anlage beigefügt. Auf die Inhalte, insbesondere die Schlussbemerkungen wird verwiesen.

 

Die Vertretungskörperschaft hat zu dem Bericht nach den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalprüfungsgesetzes Stellung zu nehmen.

 

Bei Durchsicht des Prüfungsberichtes ist festzustellen, dass sich nur wenige Beanstandungen, die einer vertiefenden Stellungnahme bedürften, ergeben haben.

 

Für den Bereich der Elterngebühren im Kindergarten wird seitens des Prüfungsamtes eine Anhebung der Gebühren gefordert, da diese im Prüfungszeitraum deutlich unter dem Richtwert von 30% liegen (vgl. S.17 u. 24). Da sich die Gesamtsituation mit Blick auf den Prüfungszeitraum erheblich verändert hat, sollte die Gemeinde sich unter Berücksichtigung der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation ernsthaft mit den Hinweisen des Prüfungsamtes auseinandersetzen. Seitens der Verwaltung wird auf die vorgelegten Kalkulationen der Vergangenheit hingewiesen. Angesichts der erwähnten veränderten Situation wird die Kalkulation derzeit aktualisiert. Sie ist allerdings zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht fertiggestellt.

 

Die Hinweise hinsichtlich der Umstellung der Mietverträge für die durch das Amt untergebrachten Obdachlosen (vgl. S. 19 des Berichtes) sind nachvollziehbar und begründet. Eine Umstellung der Verträge Auf Mietverträge mit der Gemeinde soll daher angestrebt werden.

 

Die Hinweise zur gewährten Telefonpauschale (vgl. S. 20 des Berichtes) sind, so wie begründet sicher nachvollziehbar. Diese Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde am 24.11.2009 beraten. Die Senkung der Telefonpauschale wurde danach als „denkbar“ bezeichnet, allerdings sollte die gewährte Pauschale für das Arbeitszimmer angehoben werden. Auch wenn den Hinweisen aus formaler Sicht sicher nicht widersprochen werden kann, ist daher davon auszugehen, dass „unter dem Strich“ der Gesamtaufwand der Gemeinde nicht verringert worden wäre.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Plön für die Jahre 2008 – 2011 wird zur Kenntnis genommen. Soweit Prüfungsbemerkungen vorhanden sind, werden diese durch die Amtsverwaltung aufgegriffen und verwaltungsseitig abgearbeitet und, sofern eine erneute Beschlussfassung durch die Gremien der Gemeinde erforderlich wird, diesen zu gegebener Zeit zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.