Betreff
Beratung und Beschluss über die Neuaufstellung Flächennutzungsplan/Fortschreibung Landschaftsplan- erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Vorlage
LABOE/BV/648/2013
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.01.2013 wurde Ihnen von Herrn Dipl.-Ing. Kühle ein Sachstandsbericht über die eingegangenen Stellungnahmen und der Entwurf der Abwägung vorgestellt. Auch die Notwendigkeit einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a (3) BauGB wurde Ihnen bereits mitgeteilt. Die erneute Auslegung sollte auf 2 Wochen verkürzt werden mit der Angabe, dass die erneuten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Die zwei wesentlichen Änderungen im F-Planwerk, die in dieser Darstellung nun explizit beschlossen werden müssen, werden Ihnen als Planausschnitt beigefügt. Die Begründung wird ebenfalls beigefügt.

 

Die zwei wesentlichen Änderungen im Landschaftsplan werden Ihnen als Planausschnitt beigefügt. Der Erläuterungstext wird ebenfalls beigefügt.

 

Als Anlage erhalten Sie auch die Abwägungstabellen TÖB und Privatpersonen zur Kenntnis. Hier erfolgt ein Beschluss nach der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als Gesamtabwägung.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung.


Anlagenverzeichnis:

 

-          Planauszüge F-Plan

-          Begründung F-Plan

-          Planauszüge Landschaftsplan

-          Erläuterungstext L-Plan

-          Abwägungstabellen


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und die Fortschreibung des Landschaftsplanes werden in den vorliegenden Fassungen/in der noch einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des F-Planes mit Begründung und die Fortschreibung des Landschaftsplanes sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.