Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat in Ihren Sitzungen am 15. Juli 2008 und 09. Februar 2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet „Kleine Mühlenstraße 1 bis 3 und Bahnhofstraße 17 bis 19“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB).
Die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 23. März 2012 durchgeführt.
Nach der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
ergaben sich noch Änderungen des Geltungsbereiches. Hier wurde noch einmal in
einem Bereich erweitert und einem weiteren Bereich reduziert. So hat Herr Dr.
Kopplin ein weiteres Grundstück erworben und kann dadurch zusätzliche Parkplätze
zu Verfügung stellen. Dieses Grundstück an der Großen Mühlenstraße muss nun in
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden. Das Grundstück
Kleine Mühlenstraße 3 muss dagegen aus dem Geltungsbereich herausgenommen
werden, weil der Bebauungsplan ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird und
Herr Dr. Kopplin nicht Eigentümer dieses Grundstücks ist.
Nächster Schritt ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
Nähere Erläuterungen folgen während der Sitzung.
Hinweis:
Der B-Plan enthält folgende Anlagen, deren Unterlagen bereits vorliegen und nicht nochmal mit der Sitzungsvorlage verschickt werden:
- Artenschutzbericht mit Anhang
- CIMA-Bericht Entwicklungsperspektiven
- Lärmtechnische Untersuchung, Teil 1 Verkehrslärm
- Lärmtechnische Untersuchung, Teil 2 Gewerbelärm
- Verkehrsgutachten
- Bericht Fledermauserhebung
- 2. Bericht Fledermauserhebung
Anlagenverzeichnis:
- Planentwurf
- Begründung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
a)
1. Änderung Geltungsbereich:
Für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ wird das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 durchgeführt.
2. Der geänderte Planbereich ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich.
b)
1.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das
Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und
südwestlich der Großen Mühlenstraße“, die Begründung, Artenschutzbericht mit
Anhang, CIMA-Bericht Entwicklungsperspektiven, Lärmtechnische Untersuchung Teil
1 Verkehrslärm, Lärmtechnische Untersuchung Teil 2 Gewerbelärm,
Verkehrsgutachten, Bericht Fledermauserhebung und 2. Bericht Fledermauserhebung
werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen beschlossen bzw.
gebilligt.
Die
Planzeichnung wird wie in der Tischvorlage gekennzeichnet um einen Grünstreifen
zum Grundstück Große Mühlenstraße 10 a ergänzt, um eine verkehrliche
Erschließung zur Großen Mühlenstraße auszuschließen.
Der Textteil B wird wie in der Tischvorlage aufgeführt, um den Punkt 5.5
ergänzt.
2. Der Entwurf des Planes, die Begründung, Artenschutzbericht mit Anhang, CIMA-Bericht Entwicklungsperspektiven, Lärmtechnische Untersuchung Teil 1 Verkehrslärm, Lärmtechnische Untersuchung Teil 2 Gewerbelärm, Verkehrsgutachten, Bericht Fledermauserhebung und 2. Bericht Fledermauserhebung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.