Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/420/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.11.2012 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2013 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan und den Anlagen vorgelegt worden. Dieser Verwaltungsvorlage ist zudem auch noch der Vorbericht beigefügt.

 

 

Danach beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2013 auf insgesamt 9.595.600,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 8.319.300,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.276.300,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 692.900,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 474.000,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind in Höhe von 67.000,00 EUR vorgesehen; Sie stehen im Zusammenhang mit Gerätebestellungen für die Feuerwehr anlässlich der Einführung des Digitalfunks. Weiterhin weist die Haushaltssatzung – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplan, der schon in der Sitzung vom 13.11.2012 die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses gefunden hatte, wäre im Übrigen für das Jahr 2013 die Gesamtzahl der Stellen mit 22,00 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden - wie im Vorjahr - mit 330 % für die Grundsteuer A, mit 350 % für die Grundsteuer B sowie mit 350 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 48/49 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2012 eine Planverbesserung um 279.800,00 EUR – auf. So sind Einnahmesteigerungen insbesondere bei der Grundsteuer (+15.100,00 EUR), der Gewerbesteuer (+ 82.000,00 EUR), bei den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen (insgesamt + 59.000,00 EUR), den Schlüsselzuweisungen (+ 127.300,00 EUR) sowie bei den zentralörtlichen Mitteln (+ 34.800,00 EUR) feststellbar. Andererseits erhöhen sich aber auch die Gewerbesteuerumlage (+ 13.900,00 EUR), die Kreisumlage (+ 20.300,00 EUR) und die Amtsumlagen (+ 27.700,00 EUR). Gleichwohl verbleibt letztlich im Unterabschnitt 9000 per Saldo noch ein Überschuss von 3.445.800,00 EUR (zum Vergleich 2012: 3.166.000,00 EUR).

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2012

Plan 2013

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

6.578.500,00 €

6.916.200,00 €

+ 337.700,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   921.100,00 €

   750.200,00 €

170.900,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   645.000,00 €

   652.900,00 €

+     7.900,00 €

 

 

 

 

+ 174.700,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.179.500,00 €

1.235.900,00 €

+   56.400,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.209.700,00 €

1.231.200,00 €

+   21.500,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.721.100,00 €

1.756.200,00 €

+   35.100,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

4.034.300,00 €

4.096.000,00 €

+   61.700,00 €

 

 

 

 

+ 174.700,00 €

 

 

 

 

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Zur Entwicklung der zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten lässt sich ergänzend folgendes anmerken:

 

Über die positiven Entwicklungen im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen und die planverschlechternden Veränderungen bei der sonstigen Finanzausgaben wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet.

 

Der Rückgang bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb resultiert im Wesentlichen aus verminderten Erstattungen bei „Pro Arbeit“ (dem dort aber auch entsprechend niedrigere Aufwendungen gegenüber stehen) sowie aus geringeren Erstattungen aufgrund städtebaulicher Verträge und dergleichen.

 

Die sonstigen Finanzeinnahmen bleiben gegenüber dem Haushaltsjahr 2012 relativ konstant.

 

Der Anstieg der Personalausgaben ist – neben tarifrechtlichen Vorgaben – einerseits auf die Personalkosten für eine(n) hauptamtliche(n) Bürgermeister/in (die 2013 für 9 Kalendermonate berücksichtigt worden sind) sowie auf vermehrte Entgelte für Bürgerarbeit zurückzuführen, während andererseits aber der Personalaufwand bei „Pro Arbeit“ rückläufig ist (siehe hierzu auch die vorangegangenen Erläuterungen zu den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb). Per Saldo steigen die Personalausgaben im Vergleich zu 2012 um 56.400,00 EUR bzw. 4,78 %.

 

Die Gesamtsumme des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (wozu z.B. auch der Unterhaltungsaufwand, die Bewirtschaftungskosten, die Kfz-Kosten, aber auch die Schulkostenbeiträge und die Verwaltungskostenbeiträge gehören) erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 1,78 %.

 

Die um 35.100,00 EUR gestiegenen Zuweisungen und Zuschüsse ergeben sich vor allem aus einem höheren Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesstätten. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die Vorberatung hierüber im Sozialausschuss vom 06.11.2012 Bezug genommen.

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 50, bzw. 9100.30000, Seite 78) beläuft sich 2013 auf 269.800,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im Jahr 2013 zu leisten sind.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 52 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2013 wie folgt veranschlagt worden:

 

17.600,00 EUR

für den Erwerb beweglichen Vermögens für die Feuerwehr (1 Sprungretter, 1 Löschlanze, Druckminderer Atemschutz sowie Einsatzhelme); Die dort auch veranschlagte Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 67.000,00 EUR (zu Lasten der Haushaltsjahre 2014 und 2016/17) steht im Zusammenhang mit Gerätebestellungen anlässlich der Einführung des Digitalfunks,

 

5.000,00 EUR

 

für den Erwerb beweglichen Vermögens in der Gemeindebücherei (zusätzliche Regale, Mobiliar, PC),

 

5.500,00 EUR

 

für Einrichtungs- bzw. Ausstattungszwecke im Kinder- und Jugendhaus,

 

18.600,00 EUR

 

Investitionszuschuss an den Schulverband Probstei anlässlich eines Anbaues im Bereich der Offenen Ganztagsschule,

 

264.000,00 EUR

 

Investitionszuschuss an den TSV Schönberg für den Bau eines Umkleide-/ Sanitärgebäudes auf dem Sportplatzgelände an der Strandstraße,

 

2.900,00 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

50.000,00 EUR

 

für die Errichtung eines Spielplatzes (Große Heide) gemäß Vorberatung im Sozialausschuss sowie für Sanierungsarbeiten an verschiedenen Spielplätzen im Gemeindegebiet,

 

4.200,00 EUR

 

Restfinanzierungsbetrag (für Schutzgitter) anlässlich der Sanierung der Skate-Anlage,

 

25.000,00 EUR

 

für den Bau eines Spielplatzes für Generationen (Bewegungstreff) gemäß Empfehlung des Sozialausschusses,

 

30.000,00 EUR

 

für die weitere Ortsbauplanung,

 

30.000,00 EUR

 

für Straßen-, Wege- und Parkplatzbau bzw. für die Fortführung des Straßensanierungsprogramms,

 

10.000,00 EUR

 

für die Sanierung der Gräben (Wasserläufe) ,

 

23.000,00 EUR

 

für diverse Gerätebeschaffungen am Bauhof (u.a. Knickholzschredder und Wildkrautvernichter),

 

67.900,00 EUR

 

für die Ersatzbeschaffung des ca. 11 Jahre alten Schleppers, bei dem ansonsten erheblicher Instandsetzungsbedarf bestünde (für den alten Schlepper wurde im Übrigen noch ein Verkaufserlös i.H.v. 10.000,00 EUR in Ansatz gebracht),

 

39.200,00 EUR

 

Grunderwerbskosten (die auf das Gewerbegebiet, d.h. das B-Plan-Gebiet Nr. 49 A entfallen),

 

100.000,00 EUR

 

Restfinanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung und Attraktivitätssteigerung der Fußgängerzone.

 

692.900,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen (269.800,00 EUR) sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (313.600,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.276.300,00 EUR ergibt. Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt wird dabei mit 271.400,00 EUR über eine Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage und ergänzend mit 42.200,00 EUR aus Verkaufserlösen bedient.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 269.800,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 2.700,00 EUR aus Darlehensrückflüssen, mit insgesamt 155.400,00 EUR aus Investitionszuschüssen, Beiträgen und sonstigen Kostenbeteiligungen, mit 103.000,00 EUR aus Veräußerungserlösen, mit 271.400,00 EUR über die Entnahme der im Jahresabschluss 2011 gebildeten Finanzausgleichsrücklage sowie im Übrigen mit 474.000,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Abschließend noch ein Hinweis zur Finanzplanung der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte – vor allem angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen – der Verwaltungshaushalt der Jahre 2014 bis 2016 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass auf der Basis des momentan verfügbaren Zahlenmaterials in den Jahren 2014 und 2015 nochmals Verkaufserlöse i.H.v. rund 106.000,00 bis 115.000,00 EUR / Jahr eingesetzt werden müssten, um den Haushaltsausgleich auch tatsächlich herbeiführen zu können.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Jahr 2013 der Gemeinde Schönberg


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2013 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.