Sachverhalt:
Der bisherige Kalkulationszeitraum endet zum
31.12.2012.
Das Steuerberatungsbüro Nack hat eine neue
Gebührenkalkulation erstellt. Diese ist dieser Vorlage beigefügt.
Bislang wurden die Abschreibungen sowohl für
die Kläranlage in Schlesen als auch für das Leitungsnetz in der Gemeinde
Stoltenberg auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte berechnet.
Nach Beschluss der Gemeinde Schlesen werden
die Abschreibungen des Klärwerkes jetzt rückwirkend ab 2010 auf der Basis der
historischen Anschaffungskosten berechnet.
Unter Berücksichtigung der Abschreibungen des
Klärwerkes nach Anschaffungskosten und der Abschreibungen des Leitungsnetzes
auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte muss die Schmutzwassergebühr ab
01.01.2013 bei unveränderter Grundgebühr von 60 €/Jahr von bisher 1,92 €/m³ auf
3,01 €/m³ erhöht werden.
Alternativ bietet sich an die Abschreibungen
des Leitungsnetzes ebenfalls auf Basis der historischen Anschaffungskosten zu
berechnen. In diesem Fall muss die Schmutzwassergebühr auf 2,41 €/m³ erhöht
werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird
gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Gebührenkalkulation für 2013 und 2014 des
Steuerbüros Nack
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die beigefügte 4. Änderungssatzung zu beschließen. Ebenfalls
wird die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013
– 31.12.2014 mit einer Grundgebühr von 60 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von
2,41 € /m³ beschlossen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beigefügte 4. Änderungssatzung. Ebenfalls wird die beigefügte
Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 mit
einer Grundgebühr von 60 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 2,41 € /m³
beschlossen.