Sachverhalt:
Beigefügt werden im
Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
(einschließlich Vorbericht, Anlagen und Investitionsprogramm) zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Danach beläuft sich das Haushaltsvolumen des Schulverbandes Probstei im Jahr 2013 auf insgesamt 3.229.900,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 2.813.300,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 416.600,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 223.300,00 EUR auf. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme in Höhe von 199.700,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 199.700,00 EUR. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind zunächst nicht vorgesehen; Dementsprechend weist die Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 0,00 EUR aus. Dies gilt ebenfalls für den Höchstbetrag der Kassenkredite (wie im Vorjahr : 0,00 EUR). Im Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wird die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen mit 17,20 Stellen angegeben.
Die Verbandsumlage
beträgt 1.728.000,00 EUR und wird auf der Grundlage des § 56 des
Schulgesetzes gemäß Anlage zur Haushaltssatzung festgesetzt.
Das aus Sicht der Amtsverwaltung bewährte Konzept der Deckungskreise
(vgl. § 5 der Haushaltssatzung) wurde beibehalten.
Zum vorgelegten Haushaltsentwurf lassen sich zudem folgende
Kernaussagen treffen :
Verwaltungshaushalt
Die Schulverbandsumlage steigt gegenüber 2012 um 2,69 % auf
1.728.000,00 EUR. Dieser Betrag entspricht dann aber annähernd wieder jener
Verbandsumlage, die bereits im Jahr 2010 aufzubringen war (1.718.700,00 EUR).
Die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten lässt sich für den Verwaltungshaushalt wie folgt darstellen:
Bezeichnung |
Plan 2012 |
2013 |
Veränderung |
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E i n n a h m e n |
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a) |
Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb |
2.658.700,00 € |
2.813.300,00 € |
+ 154.600,00 € |
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A u s g a b e n |
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b) |
Personalausgaben |
752.600,00 € |
795.200,00 € |
+
42.600,00 € |
c) |
Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw. |
1.428.800,00 € |
1.542.300,00 € |
+ 113.500,00 € |
d) |
Zuweisungen und Zuschüsse |
60.000,00 € |
46.700,00 € |
–
13.300,00 € |
e) |
Sonstige Finanzausgaben |
417.300,00 € |
429.100,00 € |
+
11.800,00 € |
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+ 154.600,00 € |
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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht, dass sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Haushaltsplan 2012 um jeweils 154.600,00 EUR erhöht haben. Ergänzend lässt sich zur Entwicklung der zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten noch folgendes anmerken:
zu a) Die Einnahmesteigerung ergibt sich im Wesentlichen aus der
Schulverbandsumlage (+ 45.200,00 EUR), aus den Schulkostenbeiträgen (+
64.600,00 EUR) sowie aus höheren finanziellen Beteiligungen an den
Schülerbeförderungskosten (+ 46.700,00 EUR), wobei andererseits aber auch die
Aufwendungen für die Schülerbeförderung deutlich ansteigen (+ 65.000,00 EUR,
siehe hierzu auch die Ausführungen zu c). Die sonstigen Mehr- oder
Mindereinnahmen, die gegenüber dem Haushaltsjahr 2012 festzustellen sind,
neutralisieren sich in ihrer Gesamtsumme nahezu.
Zu
den Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen sei noch angemerkt, dass künftig diese
Schulkostenbeiträge (d.h. die Beiträge, die von den jeweiligen Heimatgemeinden
für Schüler/innen zu leisten sind, die nicht in verbandsangehörigen Gemeinden
wohnen, aber Einrichtungen des Schulverbandes besuchen) als sogenannte
„Vollkostenbeiträge“ erhoben werden, wobei durch den Schulträger ein
kostendeckender Satz zu ermitteln ist. Eine verbindliche Richtlinie zum exakten
Berechnungsverfahren – und dabei insbesondere zur Anrechenbarkeit der
Investitionskosten – lag bis zum Tag der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage
noch nicht vor. Die Haushaltsplanung 2013 basiert daher auf den seitens des
Schulträgers für die verbandseigenen Grundschulen, für die Gemeinschaftsschule
Probstei und für das Förderzentrum Schönberg festgestellten Kostensätzen
zuzüglich eines – vorerst noch pauschalierten – Investitionskostenanteils
i.H.v. 250,00 EUR je Schüler/in. Inwieweit dieser Betrag ggf. noch durch reale
Abschreibungsbeträge zu ersetzen sein wird, bleibt abzuwarten.
zu b) Die Personalausgaben wurden auf der Grundlage der zur Zeit
geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen (einschl. der tariflichen
Steigerung im Jahr 2013) sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen
Festlegungen veranschlagt; Näheres ergibt sich auch aus dem Stellenplan.
10.000,00 EUR entfallen dabei im Übrigen –
gemäß Vorberatung im Hauptausschuss vom 29.08.2012 – auf Honorare für die
verpflichtende Hausaufgabenbetreuung, die an der Offenen Ganztagsschule
angeboten werden soll (vgl. HHST 2950.41600, Seite 15).
zu c) Der Anstieg beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand
resultiert vor allem aus höheren Bewirtschaftungskosten (+ 27.600,00 EUR), aus
den Schülerbeförderungskosten (+ 65.000,00 EUR), aus vermehrten
Verwaltungskostenbeiträgen (+ 10.800,00 EUR) sowie aus Aufwendungen i.H.v.
10.000,00 EUR für die verpflichtende Hausaufgabenbetreuung, die – gemäß
Vorberatung im Hauptausschuss vom 29.08.2012 – auch im Bereich der Grundschule
erfolgen wird (siehe HHST 2113.63100, Seite 8).
zu d) Die Reduzierung des Gesamtbetrages der Zuweisungen und Zuschüsse um
13.300,00 EUR ist letztlich darauf zurückzuführen, dass der Schulverband 2013
keine Beteiligung mehr an den Kosten eines Sportlehrers zu erbringen hat (vgl.
HHST 2000.70000, Seite 2).
zu e) Die Erhöhung der sonstigen Finanzausgaben um 11.800,00 EUR erklärt
sich durch die in dieser Höhe gestiegene Zuführung zum Vermögenshaushalt (die
wiederum angesichts gestiegener Tilgungsleistungen in diesem Umfang so
erforderlich wurde).
Vermögenshaushalt
Am 20.09.2012 hatte die
diesjährige Schulbereisung stattgefunden. Daraufhin sind im Vermögenshaushalt
des Jahres 2013 jene Investitionsmaßnahmen veranschlagt worden, die sich auch
aus einer Übersicht im Vorbericht (Darstellung der Investitionen) sowie aus dem
Investitionsprogramm (als Unterlage zum Finanzplan) entnehmen lassen.
So wurde innerhalb der
Gruppierung 93 für den Erwerb beweglichen Vermögens (d.h. für die Beschaffung
von Gütern des beweglichen Anlagevermögens) eine Gesamtsumme von 49.100,00 EUR
veranschlagt, wobei sich dieser Betrag auf 6 Positionen des Verbandshaushaltes
verteilt.
Bei den Baumaßnahmen der Gruppierung 94 bis 96 wurden Anbau- und
Sanierungsvorhaben i.H.v. 174.200,00 EUR veranschlagt, die sich ebenfalls auf 6
Liegenschaften des Verbandes verteilen (für die Sanierung der Grundschule An
den Salzwiesen, die Sanierung des Förderzentrums Schönberg, die Sanierung der
Gemeinschaftsschule Probstei, den Anbau an der Offenen Ganztagsschule sowie die
Sanierung der Sporthalle).
Dementsprechend sieht der Haushaltsentwurf 2013 auf der Basis des
vorliegenden Zahlenmaterials Investitionen im Umfang von 223.300,00 EUR vor.
Zur Finanzierung dieser Investitionsausgaben wird im Jahr 2013 die
Aufnahme eines Kredites erforderlich sein. Die Höhe des Kreditbedarfs
(199.700,00 EUR) ist dabei jedoch nahezu deckungsgleich mit der Summe der
ordentlichen Darlehenstilgungen (193.300,00 EUR), so dass sich aus dem Etat des
Jahres 2013 keine nennenswerte Veränderung hinsichtlich des Schuldenstandes
ergeben würde. Die Tilgungsleistungen werden im Übrigen finanziert durch eine
entsprechend hohe Zuführung vom Verwaltungshaushalt.
Angaben zum Schuldenstand und Rücklagenbestand des Schulverbandes
können den betreffenden Tabellen des Vorberichtes entnommen werden.
Nach gegenwärtigem Sachstand
bildet das vorliegende Zahlenwerk insgesamt eine realistische Grundlage für die
Haushaltsführung im Jahr 2013.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 (mit Anlagen)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Haushaltssatzung 2013 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.