Betreff
Wahlen zu den ständigen Ausschüssen gemäß § 7 Hauptsatzung
Vorlage
SCHÖN/BV/410/2012
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der personellen Besetzung der Gemeindevertretung macht Ersatzwahlen in den ständigen Ausschüssen erforderlich. Herr Manstein arbeitete in folgenden Gremien:

 

Ø       Haupt- und Finanzausschuss (stellv. Mitglied)

Ø       Wirtschaftsausschuss (Mitglied)

 

Für die notwendigen Ausschussneubesetzungen liegen folgende Vorschläge der SPD-Fraktion vor:

 

Gremium

Besetzung alt

Status

Besetzung neu

Wirtschaftsausschuss

GV Uwe Manstein

Mitglied

GV Kerstin Thomsen

Haupt- und Finanzausschuss

GV Uwe Manstein

stellv. Mitglied

GV Peter Domeier

Sozialausschuss

b.M. Kerstin Thomsen

Mitglied

GV Kerstin Thomsen

 

Die Neubesetzung des Ausschusssitzes im Sozialausschuss ist erforderlich, weil das ehemalige b.M. Thomsen durch den Wechsel ihres Status zur Gemeindevertreterin gemäß § 46 Abs. 3 GO aus dem Ausschuss ausscheidet.

 

Gemäß § 46 Abs. 10 GO erfolgt die Ersatzwahl bei Freiwerden der Wahlstelle eines Ausschussmitgliedes oder eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes nach § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren. Jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen des Ausschusses neu besetzt werden. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihre Wahlstellen. Grundsätzlich wird im Meiststimmenverfahren jede Wahlstelle in einem besonderen Wahlgang besetzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die Besetzung mehrerer Wahlstellen in einem Wahlgang (en bloc) abzustimmen, wenn kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht.