Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen und
Ausgaben von jeweils 397.200 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen
und Ausgaben von jeweils 74.100 €.
Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen. Für
die Umstellung auf Digitalfunk der Feuerwehr sind Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 8.500 € vorgesehen. Kassenwirksam werden diese Ausgaben
voraussichtlich im Jahr 2015.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer ändern sich nicht.
Neu eingefügt in die Haushaltssatzung wird
ein § 3. Die Ausgaben eines Unterabschnittes, die sachlich eng zusammengehören,
werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit reduzieren sich die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben.
Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des
Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012, den 1.
Nachtragshaushaltsplan 2012 sowie das Investitionsprogramm entsprechend des
vorliegenden Entwurfs zu beschließen.
Beschlussvorschlag für Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird die
1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung
beschlossen.