Sachverhalt:
Der Bau- und Wegeausschuss hat auf seiner
Sitzung am 26.09.12 (FIEFB/BA/03/2012) unter dem TOP 2 die einstimmige
Empfehlung für eine Rückübertragung der Aufgabe der
Niederschlagswasserbeseitigung vom Amt auf die Gemeinde Fiefbergen zum
01.01.2013 ausgesprochen. Gebühren dürfen nur aufgrund einer entsprechenden
Gebührensatzung erhoben werden.
Dieser Satzungsentwurf ist dieser
Sitzungsvorlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist die Gebührenkalkulation für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014.
Die Niederschlagswassergebühr für diesen Zeitraum wird festgesetzt auf 0,40
€/m².
Der Satzung über die Erhebung von Abgaben für
die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Fiefbergen (Benutzungsgebührensatzung)
wird zugestimmt.