Betreff
Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/391/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mehrheitlich dafür ausgesprochen, künftig ein Serviceentgelt in Höhe von 1,-- EUR zu erheben, wenn Gebührenpflichtige die Tages-Strandbenutzungsgebühr nicht an den dafür bereit stehenden Kassenautomaten oder in den Dienststellen des Tourist-Service, sondern vielmehr bei den am konzessionierten Badestrand eingesetzten Kassierern entrichten.

 

Mit dem Serviceentgelt kann bzw. soll die besondere Leistung abgegolten werden, dass die Gemeinde die Zahlung der Strandbenutzungsgebühr unmittelbar am Strand (bei den hierfür extra eingesetzten Kassierern) ermöglicht, obwohl Kassenautomaten und auch die Dienststellen des Tourist-Service bereit stehen, wo ansonsten die Strandbenutzungsgebühr vor Betreten des konzessionierten Badestrandes entrichtet werden könnte.

 

Aus abgaberechtlicher Sicht bedarf es zur Erhebung eines solchen Serviceentgeltes einer entsprechenden Festlegung in der maßgeblichen Satzung. Artikel 1 des beigefügten Satzungsentwurfes beinhaltet die hierfür erforderlichen Regelungen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.


Anlagenverzeichnis:

 

Satzungsentwurf zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa)

 


Beschlussvorschlag: