Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/390/2012
Aktenzeichen
II.1 - TS 2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2011 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch eine Vertreterin der Selbstverwaltung teilgenommen hatte, fand am 18.09.2012 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ebenfalls ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 07.09.2012 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2011 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf 273.457,97 EUR (Vorjahr: 275.901,59 EUR). Der geplante Jahresverlust wurde dagegen mit 273.100,00 EUR angenommen, so dass das tatsächliche Ergebnis lediglich um 357,97 EUR von dieser Planvorgabe abweicht. Insoweit ließen sich die Mehraufwendungen, die 2011 im Vergleich zu den Vorgaben des Wirtschaftsplanes entstanden waren (z.B. durch die erforderlich gewordene Treibselabfuhr von den Strandflächen oder auch durch vermehrte Abschreibungen), durch vergleichbar hohe Mehreinnahmen (u.a. aus der Kurabgabe und den Strandkorbmieten) nahezu kompensieren. Zugleich verdeutlichen die vorstehenden Zahlen, dass der Verlust des Tourist-Service im Jahr 2011 etwas geringer ausfiel als noch im Vorjahr (und zwar um exakt 2.443,62 EUR).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass

 

1.     die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle ermöglichten,

 

2.     bei der Aufstellung des Jahresabschlusses alle für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften sowie die Normen der Betriebssatzung beachtet wurden,

 

3.     der Anteil des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 53,2 % beträgt [so dass die Eigenkapitalausstattung deutlich über den Mindestvorgaben der Eigenbetriebsverordnung liegt],

 

4.     das langfristig gebundene Vermögen auch zu 99,5 % durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist,

 

5.     keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.

 

Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 30.07.2012 zum Jahresabschluss 2011 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 25.09.2012 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 273.457,97 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2011 bereits 4 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 273.100,00 EUR geleistet, so dass lediglich noch ein restlicher Verlustanteil in Höhe von 357,97 EUR zum Ausgleich ansteht. Es wird vorgeschlagen, diese restliche Verlustzuweisung – nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss – aus dem Haushalt 2012 der Gemeinde Schönberg zu leisten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss 2011 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.          Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2011 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.          Der Jahresabschluss 2011 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.228.507,80 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.          Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 273.457,97 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.          Der Jahresverlust 2011 in Höhe von 273.457,97 EUR wird – unter Anrechnung bereits geleisteter Abschläge in Höhe von 273.100,00 EUR – durch die Zahlung eines weiteren Geldbetrages in Höhe von 357,97 EUR von der Gemeinde Schönberg ausgeglichen.