Sachverhalt:
Der
Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des
Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden
mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2011 vorzunehmen. Die Prüfung ist
inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch eine Vertreterin der Selbstverwaltung teilgenommen hatte, fand am 18.09.2012 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ebenfalls ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 07.09.2012 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresverlust 2011 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf 273.457,97 EUR (Vorjahr: 275.901,59 EUR). Der geplante Jahresverlust wurde dagegen mit 273.100,00 EUR angenommen, so dass das tatsächliche Ergebnis lediglich um 357,97 EUR von dieser Planvorgabe abweicht. Insoweit ließen sich die Mehraufwendungen, die 2011 im Vergleich zu den Vorgaben des Wirtschaftsplanes entstanden waren (z.B. durch die erforderlich gewordene Treibselabfuhr von den Strandflächen oder auch durch vermehrte Abschreibungen), durch vergleichbar hohe Mehreinnahmen (u.a. aus der Kurabgabe und den Strandkorbmieten) nahezu kompensieren. Zugleich verdeutlichen die vorstehenden Zahlen, dass der Verlust des Tourist-Service im Jahr 2011 etwas geringer ausfiel als noch im Vorjahr (und zwar um exakt 2.443,62 EUR).
Der
Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass
1.
die Organisation der
Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine
vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle ermöglichten,
2.
bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses alle für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die
eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften sowie die Normen der Betriebssatzung
beachtet wurden,
3.
der Anteil des
betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 53,2 % beträgt [so
dass die Eigenkapitalausstattung deutlich über den Mindestvorgaben der
Eigenbetriebsverordnung liegt],
4.
das langfristig
gebundene Vermögen auch zu 99,5 % durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt
ist,
5.
keine Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.
Der
abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 30.07.2012 zum
Jahresabschluss 2011 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung
keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 25.09.2012 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 273.457,97 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2011 bereits 4 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 273.100,00 EUR geleistet, so dass lediglich noch ein restlicher Verlustanteil in Höhe von 357,97 EUR zum Ausgleich ansteht. Es wird vorgeschlagen, diese restliche Verlustzuweisung – nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss – aus dem Haushalt 2012 der Gemeinde Schönberg zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Der
Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss 2011
des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2011 des Tourist-Service Ostseebad
Schönberg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2011 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.228.507,80 EUR in der geprüften Fassung
festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011, die mit einem
Jahresverlust in Höhe von 273.457,97 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresverlust 2011 in Höhe von 273.457,97 EUR wird – unter Anrechnung bereits
geleisteter Abschläge in Höhe von 273.100,00 EUR – durch die Zahlung eines
weiteren Geldbetrages in Höhe von 357,97 EUR von der Gemeinde Schönberg
ausgeglichen.