Sachverhalt:
Der
Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des
Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden
mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2011 vorzunehmen. Die Prüfung ist
inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch eine Vertreterin der Selbstverwaltung teilgenommen hatte, fand am 18.09.2012 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ebenfalls ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 07.09.2012 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresfehlbetrag 2011 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf lediglich 568,22 EUR (Vorjahr: 645,27 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 14.337,56 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden könnte.
Das
Geschäftsergebnis des Jahres 2011 kann damit insgesamt als erfreulich
bezeichnet werden, zumal die erzielten Umsatzerlöse, insbesondere in Gestalt der
Abwassergebühren, und die sonstigen betrieblichen Erträge ausreichten, um die Einrichtung
(nahezu) kostendeckend zu betreiben. Positiv ist hierbei zudem die Tatsache,
dass nach dem Jahresabschluss noch eine Gebührenausgleichsrückstellung i.H.v.
34.000,-- EUR verblieben ist.
Die in die Kläranlage Schönberg im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr eingeleitete Abwassermenge ist im Vergleich zum Jahr 2010
relativ konstant geblieben ( Abweichung nur ≈ 4.000 m3 ). Der
zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg erkennbare Trend, dass die
tatsächlich eingeleiteten Abwassermengen im Mittel zurückgehen, hat sich damit
auch im Wirtschaftsjahr 2011 nicht weiter fortgesetzt.
Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil. So verminderte sich die Bilanzsumme nur geringfügig von bisher 18.305.418,58 EUR per 31.12.2010 um 99.507,24 EUR auf 18.205.911,34 EUR per 31.12.2011.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes
belief sich zum Abschlussstichtag auf rd. 69,3 % und hat sich damit gegenüber
dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes
werden durch das Stammkapital in Höhe von 3.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen
und Investitionszuschüssen zuzüglich Bilanzgewinn gebildet.
Die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen im Jahr
2011 entfielen im Wesentlichen auf bauliche und technische Anlagenteile des
Klärwerkes, den Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände (Messvorrichtungen usw.),
die Regenwasserkanalisation in der Straße Hühnerbek sowie auf die
Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeuges incl. Anhänger. Die entsprechenden
Zugänge und die andererseits zu verbuchenden Abschreibungen führten letztlich
dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2010 per Saldo um
115.063,06 EUR (bzw. 0,64 %) auf 18.001.452,00 EUR per 31.12.2011 vermindert
hat. Das langfristig zu nutzende
Anlagevermögen ist nahezu vollständig durch langfristiges Kapital (Eigenkapital
unter Einbeziehung der Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.
Der
abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 17.07.2012 zum
Jahresabschluss 2011 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach meiner Beurteilung
keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 25.09.2012 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-
und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss
2011 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu
fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2011 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2011 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei
einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 18.205.911,34 EUR in der geprüften
Fassung festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011, die mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 568,22 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von
14.337,56 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 568,22 EUR wird mit dem in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.