Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen und
Ausgaben von jeweils 217.000 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen
und Ausgaben von jeweils 86.100 €.
Für die Sanierung der Schmutzwasserleitungen
im Rahmen der SüVo sind Kreditaufnahmen in Höhe von 20.000 € vorgesehen.
Darüber hinaus sind für die Umstellung auf Digitalfunk der Feuerwehr
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.000 € vorgesehen. Kassenwirksam
werden diese Ausgaben voraussichtlich im Jahr 2015.
Der Gesamtbetrag der Kredite bedarf der
Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, da der Haushalt des Haushaltsjahres
2010 nicht ausgeglichen war.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer ändern sich nicht.
Neu eingefügt in die Haushaltssatzung wird
ein § 3. Die Ausgaben eines Unterabschnittes, die sachlich eng zusammengehören,
werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit reduzieren sich die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben.
Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des
Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012, den 1.
Nachtragshaushaltsplan 2012 sowie das Investitionsprogramm entsprechend des
vorliegenden Entwurfs zu beschließen.
Beschlussvorschlag für Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird die
1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung
beschlossen.