Betreff
Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 18.12.2006 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Barsbek
Vorlage
BARSB/BV/030/2012
Aktenzeichen
II.1.5.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Barsbek erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 18.12.2006. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 3 Abs. 2 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß u.a. aus den von der Gemeinde Barsbek an die Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträgen.

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 4,41 EUR jährlich.

 

Im Jahr 2012 hat sich der an das Amt zu zahlende Verwaltungskostenanteil gemindert. Die in den Haushaltsjahren 2009 und 2011 entstandenen Überdeckungen und die im Haushaltsjahr 2010 (auch nach Abzug der Aufwendungen für den Binnenhochwasserschutz) entstandene Unterdeckung sind in den folgenden drei Jahren auszugleichen. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:

 

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au                    4.130,40 EUR

-          Ohne Anteil für den Binnenhochwasserschutz -

Verwaltungskosten, lt. aktueller Berechnung                                                         170,84 EUR

Zwischensumme :                                                                                             4.301,24 EUR

Gebührenüberschuss 2009, ein Drittel von 153,43 EUR                                - 51,14 EUR

Gebührenunterschuss 2010, ein Drittel vom 58,25 EUR                                    19,42 EUR

Gebührenüberschuss 2011, ein Drittel von 415,84 EUR                             - 138,61 EUR

Zwischensumme:                                                                                              4.130,91 EUR

Summe aller Gebühreneinheiten :                                                                     1.177  GE

 

Gebührenhöhe je Gebühreneinheit :                                                                     3,51 EUR/GE

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,90 EUR von bisher 4,41 EUR auf dann 3,51 EUR je Gebühreneinheit gemindert werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als einem Hektar, bei denen satzungsgemäß 2,0 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Minderbelastung von 1,80 EUR/Jahr ergeben.

 

 

Weiterhin sollte in § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung eine redaktionelle Ergänzung vorgenommen werden. Zur Klarstellung sollten dort bei den Flächenangaben „ha“ um die Wörter „je angefangenen“ hinzugefügt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 18.12.2006 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Barsbek

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 20.09.2012 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Barsbek mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Barsbek gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 3,51 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.