Betreff
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet "Kleine Mühlenstraße 1 bis 3 und Bahnhofstraße 17 bis 19" (Ansiedlung eines Drogeriemarktes)
Vorlage
SCHÖN/BV/380/2012
Aktenzeichen
III / B 45 (Schönberg)
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg führt zur Zeit ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet „Kleine Mühlenstraße 1 bis 3 und Bahnhofstraße 17 bis 19" durch.

 

Anlass für die Planung ist die Absicht der ortsansässigen Projektentwicklerin, der „Dr. Dieter Kopplin Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH“, eine gemischtgenutzte Immobilie für Wohn-, Büro-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzung zu errichten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Wohnnutzung auf sieben Geschossen. Für die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss ist eine Bruttogeschossfläche von rund 1.500 m² vorgesehen. Durch die Projektentwicklerin wird eine Gesamt-Verkaufsfläche (VKF) von rund 1.100 bis 1.200 m² als arrondierende Nutzung angestrebt.

 

Im Rahmen des Planverfahrens sind Aussagen für eine tragfähige, mit dem Einzelhandelskonzept abgestimmte sowie mit den Zielen der Raumordnung verträgliche Entwicklung der geplanten Einzelhandelsnutzung zu treffen.

 

Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Schönberg die CIMA Beratung + Management GmbH damit beauftragt, eine fachgutachterliche Bewertung der Entwicklungsperspektiven für das Plangebiet zu erstellen.

 

Dieses kommt in der Zusammenfassung zu dem Ergebnis, dass diverse verträgliche Ansiedlungsoptionen realisiert werden könnten.

 

Die Einzelheiten der fachgutachterlichen Bewertung der Entwicklungsperspektiven für das Plangebiet wurden durch eine Vertreterin der CIMA Beratung + Management GmbH in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses SCHÖN/BA/08/2012 vom 04.09.2012 vorgestellt.

 

Die Vorstellung des Gutachtens über die Verträglichkeit von Gewerbebetrieben am Standort der Kleinen Mühlenstraße und die Diskussion darüber ergab unter anderem, dass ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 650 m² verträglich sei. Das Gutachten stellt aber keine Verbindlichkeit dar und bietet daher auch Interpretationsmöglichkeiten.

 

In der letzten Bauausschusssitzung kam man überein, den Punkt der Ansiedlung eines Drogeriemarktes sowie die Größenordnung der Verkaufsfläche noch einmal in den Fraktionen zu beraten. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. 09.2011 sollte dann die verbindliche Entscheidung folgen.


Anlagenverzeichnis:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.