Betreff
Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 23.11.2010 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek
Vorlage
KRUMM/BV/030/2012
Aktenzeichen
II.1.5.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 23.11.2010. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 6 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß u.a. aus den von der Gemeinde Krummbek an die Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträgen.

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 7,05 EUR jährlich.

 

Im Jahr 2012 hat sich der an das Amt zu zahlende Verwaltungskostenanteil gemindert. Anderseits ist die im Haushaltsjahr 2011 (auch nach Abzug der Aufwendungen für den Binnenhochwasserschutz) entstandene Unterdeckung in den folgenden drei Jahren auszugleichen. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:

 

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See:                203,52 EUR

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au                    3.984,23 EUR

Verwaltungskosten, lt. aktueller Berechnung                                                         113,89 EUR

Zwischensumme :                                                                                             4.301,64 EUR

Gebührenunterschuss 2011, ein Drittel von 90,73 EUR                                    30,24 EUR

Zwischensumme:                                                                                              4.331,88 EUR

Summe aller Gebühreneinheiten :                                                                     672,5   GE

 

Gebührenhöhe je Gebühreneinheit :                                                                     6,44 EUR/GE

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,61 EUR von bisher 7,05 EUR auf dann 6,44 EUR je Gebühreneinheit gemindert werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als einem Hektar, bei denen satzungsgemäß 1,0 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Minderbelastung von 0,61 EUR/Jahr ergeben. In den gemeindlichen Haushalt würde im Falle einer Gebührenanpassung eine Mindereinnahme aus den Gewässerunterhaltungsgebühren in Höhe von 410,23 EUR/Jahr einfließen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 23.11.2010 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 14.09.2012 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Krummbek mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 6,44 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.