Sachverhalt:
Als einzige der 20 amtsangehörigen Gemeinden haben die Gemeinden Höhndorf und Fiefbergen die Aufgabe der Regenwasserbeseitigung vor Jahren auf das Amt Probstei übertragen. Seit dem wird diese Aufgabe durch das Amt wahrgenommen.
Gleichzeitig hatten die Gemeinden Barsbek, Fiefbergen, Höhndorf, Krokau und Wisch ebenfalls die Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf das Amt Probstei übertragen. Bekanntlich erfolgte zum 01.01.2011 eine Rückübertragung dieser Aufgabe. Seit diesem Zeitpunkt sind die genannten Gemeinden Mitglied im ZVO Ostholstein.
Die Hauptaufgaben des Entwässerungsausschusses des Amtes Probstei sind somit zum 01.01.2011 weggefallen und bestehen heute nur noch aus der Regenwasserbeseitigung in den Gemeinden Fiefbergen und Höhndorf.
Der Entwässerungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.08.12 mit dieser Thematik befasst. Es besteht der Wunsch, dass sich die Gemeinden Fiefbergen und Höhndorf mit einer möglichen Rückübertragung der Aufgabe der Regenwasserbeseitigung befassen.
Die Regenwasseranlagen in der Gemeinde
Fiefbergen sind nach den neuesten Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung
(SüVo) bereits vollständig im Auftrag des Amtes Probstei saniert worden.
Die Regenwasseranlagen befinden sich somit in
einem einwandfreien Zustand. Kreditverpflichtungen gibt es ebenfalls keine.
Derzeit erhebt das Amt Probstei eine Regenwassergebühr in Höhe von 0,39 €/m². Aus der beigefügten Gebührenkalkulation ist ersichtlich, dass bei einer separaten Betrachtung für die Gemeinde Fiefbergen sich eine kostendeckende Gebühr von 0,40 €/m² ergibt. Somit ergeben sich keine nennenswerten Gebührenänderungen.
Zur Deckung künftiger Sanierungsaufwendungen
besteht die Pflicht, aus den erwirtschafteten Abschreibungen entsprechende
Rücklagen zu bilden. Bei Amt Probstei wird eine solche Abschreibungsrücklage
geführt. Der Stand wird sich per 31.12.2012 auf etwa 85.000 € belaufen. Diese
Abschreibungen sind über die Regenwassergebühren und somit nach den
versiegelten Flächen erwirtschaftet worden. Insofern liegt es nahe eine
Aufteilung dieser Abschreibungsrücklage ebenfalls nach dem Anteil der
versiegelten Flächen vorzunehmen. Der
Anteil der Gemeinde Fiefbergen an diesen Flächen beträgt 42,81 %. Es
würde sich ein Anteil für die Gemeinde Fiefbergen von etwa 36.388,50 € ergeben,
den das Amt an die Gemeinde Fiefbergen auszahlen würde. Dieses Geld würde im
Haushalt der Gemeinde Fiefbergen als separate Sonderrücklage ausgewiesen werden
und darf nur für Investitionen für die Regenwasserbeseitigung verwendet werden.
Aus den laufenden Gebühreneinnahmen müssten
dieser Abschreibungsrücklage jährlich etwa 13.500 € zugeführt werden. Neben den
Abschreibungen zahlt der Gebührenzahler mit der Regenwassergebühr auch einen
kalkulatorischen Zinsaufwand. Dieser beträgt derzeit etwa 3.000 € jährlich. Da
die Gemeinde Fiefbergen die Regenwasseranlagen ohne Kreditverpflichtungen
zurückerhalten würde, stehen die Einnahmen aus dem kalkulatorischen Zinsaufwand
dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung und verbessern insofern die gegenwärtige
Haushaltssituation.
Es ist festzustellen, dass im Falle einer
Aufgabenrückübertragung keine Nachteile für die Gemeinde Fiefbergen zur
derzeitigen Ist-Situation erkennbar sind. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen
aus den Zinseinnahmen wäre weiterhin von Vorteil, dass künftig wieder die
Gemeindevertretung über Angelegenheiten, die die Regenwasserbeseitigung
betreffen, entscheiden kann.
Derzeit liegen die Entscheidungsbefugnisse
ganz alleine bei den Bürgermeistern der Gemeinden Fiefbergen und Höhndorf, da
nur sie eine Stimmberechtigung im Amtsausschuss haben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bittet das Amt
Probstei um Rückübertragung der Aufgabe der Regenwasserbeseitigung zum
01.01.2013. Das Amt wird ebenfalls gebeten, einen Entwurf einer
Regenwassergebührensatzung für die Gemeinde Fiefbergen vorzulegen.