Betreff
Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg für die Gemeinde- und Kreiswahl am 26.05.2013
Vorlage
SCHÖN/BV/371/2012
Aktenzeichen
III / KomWahl 2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat aufgrund des § 1 Abs. 2 GKWG durch Beschluss vom 20.03.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 434, Jahrgang 2012) als Wahltag für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)

 

Sonntag, den 26.05.2013

 

bestimmt.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Kommunalwahl ist das GKWG in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 371, Jahrgang 2012), das nach dessen Artikel 14 Satz 1 am 13.04.2012 in Kraft trat, sowie die GKWO in der zur Zeit geltenden Fassung vom 02.12.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 747, Jahrgang 2009).

 

Die Wahl wird durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und durchgeführt. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde der Gemeindewahlausschuss und der Gemeindewahlleiter.

 

Als erste Aufgabe muss der Gemeindewahlausschuss das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilen (§ 15 Abs. 1 GKWG).

 

Die Anzahl der in der Gemeinde zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus § 9 Abs. 1 GKWG.

 

Auf der Basis der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl (§ 7 Abs. 3 GKWG) ergibt sich für die Gemeinde Schönberg per 31.12.2010 die in der Anlage dargestellte Anzahl

 

1.        der unmittelbaren Vertreter/innen und Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG)

 

2.        der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG).

 

Die Gemeinde Schönberg bildet danach 5 Wahlkreise. Bei der Einteilung ist § 15 Abs. 2 GKWG zu beachten.

 

Die Wahlkreise sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl.

 

Für die Gemeinde Schönberg ergeben sich auf der Grundlage der Daten der Statistikbehörde auf den 31.12.2010 folgende Beschränkungen:

 

 

Die Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden (§ 15 Abs. 3 Satz 1 GKWG). Als Folge der Neufassung der Größenbeschränkung im § 15 Abs. 2 GKWG müssen die Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg gegenüber der Kommunalwahl 2008 verändert werden. Der bisherige Wahlkreis 4 „Schönberg – West“ ist auf der Basis der alten Einteilung mit 1.047 Einwohner/innen zu klein bemessen, da er die Minimalgröße von 1.075 Einwohner/innen unterschreitet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die bisher zum Wahlkreis 3 „Schönberg – Süd“ gehörenden Straßen

 

 

zukünftig dem Wahlkreis 4 zuzuordnen und diesen in „Schönberg – Südwest“ umzubenennen. Der so geschaffene neue Wahlkreis 4 „Schönberg – Südwest“ würde dann über 1.117 Einwohner/innen verfügen, die Mindestgröße überschreiten und dennoch ein zusammenhängendes Ganzes bilden.

 

Ein Vorschlag für die Einteilung der Wahlkreise ist dieser Vorlage beigefügt. Danach ergibt sich folgendes Gesamtbild:

 

 

Abschließend ergeht der Hinweis, dass die Abweichung von insgesamt 7 sieben Einwohner/innen per 31.12.2010 zwischen den Zahlen der Statistik- und der Meldebehörde auf unterschiedlichen Zählweisen beruht.


Anlagenverzeichnis:

 

·         Fortgeschriebene Bevölkerungszahl des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein per 31.12.2010 für die Gemeinden des Amtes Probstei

 

·         Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

·         Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

·         Vorschlag zur Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg


Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Gemeinde Schönberg wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV371/2012 gebildet und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.

 

2.        Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekannt zu machen.