Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung
hatte in ihrer Sitzung SCHÖN/GV/03/2011 vom 14.04.2011 den Beschluss gefasst,
für das Gebiet in Neuschönberg „Strandstraße 212 bis 216“ ein Verfahren zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 durchzuführen.
Im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein um eine immissionsrechtliche Stellungnahme gebeten. Diese
kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Wohnhausbebauung im südlichen Bereich
des Plangebietes nach den Vorgaben der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) nicht
möglich ist.
Im Ergebnis kann die
Gemeinde damit ihre Planungsabsicht nicht mehr verwirklichen, da die
Einwendungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein einer Abwägung nicht
zugänglich sind.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und
Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss zur Durchführung
eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet in
Neuschönberg „Strandstraße 212 bis 216“ aufzuheben. Der Aufhebungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.