Sachverhalt:
Beigefügt werden im
Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan (einschließlich Vorbericht, Anlagen
und Investitionsprogramm) für das Haushaltsjahr 2012 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Danach beläuft sich das Haushaltsvolumen des Schulverbandes Probstei im Jahr 2012 auf insgesamt 2.982.300,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 2.658.700,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 323.600,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 142.100,00 EUR auf. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 142.100,00 EUR. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind zunächst nicht vorgesehen; Dementsprechend weist die Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 0,00 EUR aus. Dies gilt ebenfalls für den Höchstbetrag der Kassenkredite (wie im Vorjahr : 0,00 EUR). Im Entwurf der Haushaltssatzung 2012 ist die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen noch nicht enthalten (im Vorjahr: 16,44). Denn der Stellenplan ist noch nicht fertiggestellt; Er wird zur Sitzung des Hauptausschusses nachgereicht.
Die Verbandsumlage
beträgt 1.682.800,00 EUR und wird auf der Grundlage des § 56 des
Schulgesetzes gemäß Anlage zur Haushaltssatzung festgesetzt.
Das aus Sicht der Amtsverwaltung bewährte Konzept der Deckungskreise
(vgl. § 5 der Haushaltssatzung) wurde beibehalten.
Zum vorgelegten Haushaltsentwurf lassen sich zudem folgende
Kernaussagen treffen :
Verwaltungshaushalt
Die Schulverbandsumlage steigt gegenüber 2011 um 2,46 % auf
1.682.800,00 EUR. Dieser Betrag liegt allerdings immer noch um 35.900,00 EUR
unter jener Verbandsumlage, die im Jahr 2010 aufzubringen war.
Die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten lässt sich für den Verwaltungshaushalt wie folgt darstellen:
Bezeichnung |
Plan 2011 |
2012 |
Veränderung |
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E i n n a h m e n |
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a) |
Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb |
2.623.500,00 € |
2.658.700,00 € |
+ 35.200,00 € |
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A u s g a b e n |
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b) |
Personalausgaben |
710.200,00 € |
752.600,00 € |
+
42.400,00 € |
c) |
Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw. |
1.504.100,00 € |
1.428.800,00 € |
– 75.300,00 € |
d) |
Zuweisungen und Zuschüsse |
46.700,00 € |
60.000,00 € |
+
13.300,00 € |
e) |
Sonstige Finanzausgaben |
362.500,00 € |
417.300,00 € |
+
54.800,00 € |
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+
35.200,00 € |
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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals, dass sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Haushaltsplan 2011 um jeweils 35.200,00 EUR erhöht haben. Ergänzend lässt sich zur Entwicklung der zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten noch folgendes anmerken:
zu a) Die Einnahmesteigerung ergibt sich – wie vorstehend schon dargelegt
– im Wesentlichen aus der Schulverbandsumlage. Die sonstigen Mehr- oder
Mindereinnahmen, die gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 festzustellen sind,
neutralisieren sich in ihrer Gesamtsumme nahezu.
zu b) Die Personalausgaben wurden auf der Grundlage der zur Zeit
geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen veranschlagt; Näheres
ergibt sich aus dem noch nachzureichenden Stellenplan.
zu c) Der Rückgang im Bereich des sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsaufwandes resultiert vor allem aus der Tatsache, dass der Planansatz
bei Haushaltsstelle 2953.64100 (Vorsteuer nach § 15 UStG für die 2011
getätigten Investitionen beim BgA Solarstrom) im Jahr 2012 nicht mehr zu
berücksichtigen war. Diese Ausgabeposition, die der Hauptgruppe 5/6 zuzurechnen
ist, betrug 2011 noch 71.100,00 EUR. Im Haushaltsentwurf wurden im Übrigen die
Unterhaltungsmaßnahmen berücksichtigt, die anlässlich der Schulbereisung vom 22.09.2011
für notwendig erachtet wurden. Bei einigen Planansätzen des
Unterhaltungsaufwandes ergeben sich nähere Informationen hierzu aus den
entsprechenden Erläuterungen im Haushaltsplan.
zu d) Der Anstieg des Gesamtbetrages der Zuweisungen und Zuschüsse um
13.300,00 EUR wäre letztlich auf die in den Haushaltsentwurf eingearbeitete
Erhöhung des Planansatzes bei HHST 2812.70020 (Personalkostenzuschuss für
pädagogische Fachkraft) zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die
nichtöffentliche Verwaltungsvorlage SV/BV/062/2011 Bezug genommen.
zu e) Die Erhöhung der sonstigen Finanzausgaben um 54.800,00 EUR erklärt
sich durch die um 32.800,00 EUR gestiegenen Zinsausgaben sowie die um 22.000,00
EUR höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt (die wiederum angesichts gestiegener
Tilgungsleistungen in diesem Umfang so erforderlich wurde).
Zu den Einnahmen aus
Schulkostenbeiträgen (Gruppierung 162), sei noch angemerkt, dass künftig diese
Schulkostenbeiträge (d.h. die Beiträge, die von den jeweiligen Heimatgemeinden
für Schüler/innen zu leisten sind, die nicht in verbandsangehörigen Gemeinden
wohnen, aber Einrichtungen des Schulverbandes besuchen) als sogenannte
„Vollkostenbeiträge“ erhoben werden, wobei durch den Schulträger ein
kostendeckender Satz auch unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Zinsen
(zur Abgeltung der Investitionskosten) zu ermitteln wäre. Es sei insoweit auch
auf die Ausführungen im Rahmen der letztjährigen Haushaltsvorlage
SV/BV/041/2010 Bezug genommen. Da konkretes Datenmaterial hierzu bisher nicht
vorliegt, erfolgte die Veranschlagung im Haushaltsplan 2012 nun zunächst in der
Weise, dass die vom zuständigen Ministerium – je nach Schulart – für 2011 noch
festgesetzten Pauschalbeträge je Schüler/in um durchgängig + 5 % hochgerechnet
wurden.
Vermögenshaushalt
Die im Vermögenshaushalt
veranschlagten Investitionsmaßnahmen lassen sich aus der Übersicht im
Vorbericht (Darstellung der Investitionen) sowie dem Investitionsprogramm als
Unterlage zum Finanzplan entnehmen. Auch hier wurden die Ergebnisse der
Schulbereisung berücksichtigt und in den Haushaltsplan eingearbeitet.
So wurde innerhalb der
Gruppierung 93 die Beschaffung von Gütern des beweglichen Anlagevermögens
veranschlagt, wobei sich die Planansätze hierfür – verteilt auf 7 Positionen
des Verbandshaushaltes – auf insgesamt 41.600,00 EUR belaufen.
Bei den Baumaßnahmen der Gruppierung 94 bis 96 wurden
Sanierungsvorhaben mit einem Gesamtsumme von 100.500,00 EUR veranschlagt, die
sich ebenfalls auf 7 Liegenschaften des Verbandes verteilen.
Dementsprechend sieht der Haushaltsentwurf 2012 auf der Basis des
vorliegenden Zahlenmaterials Investitionen im Umfang von 142.100,00 EUR vor.
Zur Finanzierung dieser Investitionsausgaben wird auch im Jahr 2012 die
Aufnahme eines Kredites erforderlich sein. Die Höhe des Kreditbedarfs
(142.100,00 EUR) unterschreitet dabei jedoch die Summe der ordentlichen
Darlehenstilgungen (181.500,00 EUR). Die Tilgungsleistungen werden finanziert
durch eine entsprechend hohe Zuführung vom Verwaltungshaushalt.
Angaben zum Schuldenstand und Rücklagenbestand des Schulverbandes
können den betreffenden Tabellen des Vorberichtes entnommen werden.
Nach gegenwärtigem Sachstand
bildet das vorliegende Zahlenwerk insgesamt eine realistische Grundlage für die
Haushaltsführung im Jahr 2012. Es sei in diesem Zusammenhang allerdings noch darauf hingewiesen, dass sich im
Verlauf des Haushaltsjahres 2012 ggf. noch ein Beratungsbedarf hinsichtlich der
Veranschlagung weiterer Investitionsausgaben ergeben könnte. Dies setzt zuvor
jedoch noch eine gesonderte, Maßnahmen-bezogenen Vorberatung in den Gremien des
Verbandes (insbesondere zu raumkonzeptionellen Fragen) voraus.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 (mit Anlagen)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Haushaltssatzung 2012 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf / geändertem Entwurf zu beschließen.