Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/488/2011
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2012 mit dem Haushaltsplan vorgelegt.

 

 

Danach beläuft sich das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad Laboe im Jahr 2012 auf insgesamt 6.583.900,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 5.865.300,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 718.600,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von annähernd 400.000,00 EUR (exakt: 398.300,00 EUR) auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 170.400,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind zunächst nicht vorgesehen; Dementsprechend weist die Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 0,00 EUR aus. Dies gilt ebenfalls für den Höchstbetrag der Kassenkredite (wie im Vorjahr : 0,00 EUR). Nach dem derzeitigen Stand der Stellenplanung wäre im Jahr 2012 die Gesamtzahl der Stellen mit 6,66 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden mit 350 % für die Grundsteuer A, mit 370 % für die Grundsteuer B sowie mit 350 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen. Dies entspricht jenen Hebesätzen, die bereits für das Jahr 2011 mit der Satzung vom 20.04.2011 zur Änderung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Ostseebad Laboe festgesetzt worden war. Diese Satzung müsste im Übrigen mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2012 wieder außer Kraft treten. Eine derartige Regelung beinhaltet § 5 der Haushaltssatzung.

 

Nach alledem bleibt für den Bereich des Verwaltungshaushaltes festzustellen, dass sich das strukturelle Defizit – im Vergleich zur Jahresrechnung 2010 und gegenüber dem Haushaltsplan 2011 – nahezu halbieren lässt. So wies die Jahresrechnung 2010 noch einen Fehlbetrag i.H.v. 15.444,41 EUR sowie eine den Verwaltungshaushalt stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt i.H.v. 432.008,22 EUR aus. Aus dem Haushaltsplan 2011 ergab sich – bei einer Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt i.H.v. 100.000,00 EUR – noch ein Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt von 312.800,00 EUR (wobei allerdings in der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.09.2011 schon berichtet werden konnte, dass das Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich nun doch ohne Fehlbetrag abgeschlossen werden könnte). In jedem Fall beliefe sich jetzt das strukturelle Defizit des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2012 auf nur noch 205.000,00 EUR; Es handelt sich hierbei um jenen Betrag, der dem Verwaltungshaushalt aus besonderen Einnahmen des Vermögenshaushalt zugeführt würde, um auf diese Weise den Haushaltsausgleich herbeiführen zu können (vgl. HHST 9100.28000 auf Seite 71 des Zahlenwerkes bzw. HHST 9100.90000 auf Seite 97). Gleichwohl verdeutlicht die Notwendigkeit einer solchen Zuführung, dass die laufenden Einnahmen (Steuern, Erträge aus Verwaltung und Betrieb usw.) nach wie vor noch nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Personalkosten, Sachaufwand, Zuweisungen und Zuschüsse sowie sonstige Finanzausgaben) vollständig finanzieren zu können.

 

Vor diesem Hintergrund bleibt festzustellen, dass die Haushaltslage der Gemeinde Ostseebad Laboe nach wie vor als äußerst angespannt anzusehen ist und insoweit eine besonders maßvolle Haushaltsplanung und -durchführung unerlässlich bleibt, um den Weg der Haushaltskonsolidierung weiter beschreiten zu können. Gleichzeitig wird angesichts der geschilderten Finanzsituation aber auch deutlich, dass die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage unverzichtbar waren.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes werden zudem noch die nachfolgenden Informationen gegeben:

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 69/70 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2011 eine Planverbesserung um 208.300,-- EUR auf. Positive Faktoren sind dabei vor allem die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer, der Einkommensteuer, der Zweitwohnungssteuer sowie aus den Schlüsselzuweisungen, während sich dort im Ausgabebereich faktisch nur die um 123.000,00 EUR höhere Kreisumlagenzahlung planverschlechternd auswirkt.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2011

2012

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

4.248.900,00 €

4.580.400,00 €

+ 331.500,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

744.300,00 €

798.600,00 €

+ 54.300,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

373.500,00 €

486.300,00 €

+ 112.800,00 €

 

 

 

 

+ 498.600,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

476.000,00 €

473.100,00 €

    2.900,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.635.900,00 €

1.631.700,00 €

    4.200,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

921.700,00 €

1.059.400,00 €

+ 137.700,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

2.645.900,00 €

2.701.100,00 €

+   55.200,00 €

 

 

 

 

+ 185.800,00 €

 

 

 

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals, dass sich die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Haushaltsplan 2011 um 498.600,00 EUR erhöht haben, während die Ausgaben lediglich um 185.800,00 EUR ansteigen. Die Differenz von 312.800,00 EUR entspricht exakt dem 2011 noch ausgewiesenen Fehlbetrag, der sich nach dem Planentwurf 2012 nicht mehr ergibt. Ergänzend lässt sich zur Entwicklung der zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten noch folgendes anmerken:

 

Zu a) und g) : Über die Mehreinnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen sowie die steigenden Kreisumlagezahlungen wurde bereits auf der Vorseite (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet. Bei den sonstigen Finanzausgaben wirkt sich zudem positiv aus, dass die 2011 noch mit 76.700,00 EUR veranschlagte Sollfehlbetragsabdeckung im Jahr 2012 nicht mehr berücksichtigt werden musste (vgl. HHST 9200. 89200, Seite 73).

 

Zu c) : Bei dem dort zu verzeichnenden Einnahmeanstieg handelt es sich im wesentlichen um die höhere Zuführung vom Vermögenshaushalt sowie um höhere Konzessionsabgaben.

 

Zu f) : Die gestiegenen Zuweisungen und Zuschüsse resultieren vor allem aus den Zahlungen an den Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe (wobei die veranschlagten Beträge jeweils mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes korrespondieren) sowie aus einem höheren Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesstätten.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.8600, Seite 72, bzw. 9100.30000, Seite 96) beläuft sich 2012 im Übrigen auf 115.300,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im Jahr 2012 zu leisten sind.

 

Zudem lässt sich zum vorliegenden Zahlenwerk noch berichten, dass

 

vereinzelt Haushaltsstellen in andere Unterabschnitte überführt wurden, wodurch dann künftig z.B. die Unterabschnitte 0300 (Finanzverwaltung) und 0800 (Einrichtungen für Verwaltungsangehörige) entfallen könnten,

 

nunmehr eine zentrale Veranschlagung der Gerichts- und Anwaltskosten (bei HHST 0600.65500) vorgesehen ist,

 

im Bereich des Unterhaltungsaufwandes eine Zusammenführung der bisher nach Hoch- und Tiefbau getrennt ausgewiesenen Plansätze erfolgt,

 

die Einnahmen und Ausgaben, die die Parkplätze betreffen und die bisher im Unterabschnitt 1100 veranschlagt worden waren, jetzt in dem schon bestehenden Unterabschnitt 6800 (Öffentliche Parkplätze) nachgewiesen werden,

 

die bestehende Deckungskreise nunmehr durch entsprechende Kennziffern in Spalte 6 des Haushaltsplanes kenntlich gemacht wurden.

 

Im Entwurf des Vermögenshaushalt (Seite 74 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2012 zunächst wie folgt veranschlagt worden:

 

60.000,00 EUR

für die Ersatzbeschaffung eines MTF bei der Feuerwehr,

 

1.500,00 EUR

 

für den Erwerb von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen bei der Grundschule Laboe,

 

5.000,00 EUR

 

für Planung und Bau eines behinderngerechten Büchereieinganges,

 

10.000,00 EUR

 

für die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes,

 

35.000,00 EUR

 

für die Sanierung des Sanitärgebäudes auf dem Stoschplatz,

 

35.000,00 EUR

 

für Straßensanierungsmaßnahmen,

 

80.000,00 EUR

 

als Kostenanteil im Gemeindehaushalt für die öffentlich gewidmeten Stellplätze am Hafen,

 

30.000,00 EUR

 

als gemeindlicher Finanzierungsbeitrag anlässlich des barrierefreien Ausbaus des Fördewanderweges,

 

68.900,00 EUR

 

für die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik,

 

10.000,00 EUR

 

für die Beschaffung von Parkscheinautomaten,

 

19.900,00 EUR

 

für den nächsten Teilbetrag der Stammkapitaleinlage beim AZV Ostufer Kieler Förde

 

15.000,00 EUR

 

für den 2. Zuschussteilbetrag zum Neubau eines Friedhoflagergebäudes,

 

28.000,00 EUR

 

Grunderwerbskosten

 

398.300,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (398.300,00 EUR) sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen (115.300,00 EUR) sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (205.000,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 718.600,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 115.300,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 1.600,00 EUR aus Darlehensrückflüssen, mit 231.100,00 EUR aus Rückflüssen von Kapitaleinlagen, mit 150.000,00 EUR aus Grundstücksveräußerungserlösen, mit 50.200,00 EUR aus Investitionszuschüssen sowie im Übrigen mit 170.400,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme ist genehmigungspflichtig.

 

Nach gegenwärtigem Sachstand bildet das vorliegende Zahlenwerk insgesamt eine realistische Grundlage für die Haushaltsführung im Jahr 2012.

 

Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit sich demgegenüber im Zuge der Haushaltsberatungen noch Änderungen und Ergänzungen ergeben. Dies gilt nicht zuletzt auch für das Investitionsprogramm (es sei in diesem Zusammenhang u.a. auch auf das Schreiben der Bürgermeisterin vom 26.10.2011 – gerichtet an die Mitglieder der Gemeindevertretung und die bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse – Bezug genommen). So beläuft sich beispielsweise der Ansatz für die Erneuerung der Eingangsbereiche des Kurparks im Haushaltsentwurf noch auf 0,00 EUR.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte – angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen – der Verwaltungshaushalt der Jahre 2013 bis 2015 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass auf der Basis des momentan verfügbaren Zahlenmaterials in den Jahren 2013 und 2014 nochmals Verkaufserlöse i.H.v. insgesamt 103.000,00 EUR eingesetzt werden müssten, um den Haushaltsausgleich auch tatsächlich herbeiführen zu können. Dies verdeutlicht, dass die angespannte Haushaltslage der Gemeinde Ostseebad Laboe nach wie vor noch anhalten wird.

 

Die allgemeine Rücklage der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich z. Zt. auf 0,00 EUR. Die Gemeinde verfügt daneben zwar über Sonderrücklagenmittel in einem Gesamtumfang von 1.252 T EUR, die jedoch nicht zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes und auch nicht zur Finanzierung der im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen herangezogen werden dürfen.

 

Der dem Gemeindehaushalt zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 01.01.2012 auf rd. 3,802 Mio EUR (= 730,15 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 5.207 Ew). Beim Blick auf die Gesamtverschuldung der Gemeinde wären dann noch jene Schulden hinzuzurechnen, die beim Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe ausgewiesen werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2012 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf / gemäß geändertem Entwurf zu beschließen.