Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet "südwestlich der Großen Mühlenstraße, südlich der Kleinen Mühlenstraße", hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/289/2011
Aktenzeichen
IV.1.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 01.10.2009 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet „südwestlich der Großen Mühlenstraße, südlich der Kleinen Mühlenstraße bis zur Wohnanlage Hein Schönberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2011 wurde der Entwurf der Planung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.07.2011 bis 22.08.2011 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.07.2011 beteiligt. Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Verfahrens eingegangenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Gemeindevertretung fasst den Abwägungsbeschluss über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den vorliegenden  bzw. in der Sitzung ergänzend vorgetragenen Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 ist durch Bekanntmachung rechtskräftig zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.