Betreff
Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Satzung vom 06.12.2001 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/053/2011
Aktenzeichen
II.1/08-6900
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Köhn erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 06.12.2001, zuletzt geändert durch die Satzung vom 28.11.2006. Die von der Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 4 Abs. 2 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß aus den von der Gemeinde Köhn jeweils im Vorjahr an die Gewässerunterhaltungsverbände „Schönberger Au“ und „Selenter See“ zu entrichtenden Verbandsbeiträge unter Einbeziehung der Verwaltungskostenbeiträge. Einer Verminderung oder Erhöhung der Verbandsbeiträge wird durch Änderung der Gebührensatzung Rechnung getragen.

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 1,81 EUR jährlich.

 

Bereits im Jahr 2010 hat sich der an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See zu zahlende Beitrag erhöht, so dass der Unterabschnitt „Gewässerunterhaltung“ im gemeindlichen Haushalt eine Unterdeckung aufwies. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:

 

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See im Vorjahr :            12.613,96 EUR

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au

Im Vorjahr (ohne Beitragsanteil für den Binnenhochwasserschutz) :              94,50 EUR

Verwaltungskosten (berechnet nach Fallzahlen) :                                                 1.520,10 EUR

Zwischensumme :                                                                                             14.228,56 EUR

 

Summe aller Gebühreneinheiten :                                                                   6.360,00   GE

 

Gebührenhöhe je Gebühreneinheit :                                                                       2,24 EUR/GE

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,43 EUR von bisher 1,81 EUR auf dann 2,24 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als 5000 qm, bei denen satzungsgemäß 4 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 1,72 EUR/Jahr ergeben. Für den gemeindlichen Haushalt ließe sich im Falle einer Gebührenanpassung eine Mehreinnahme aus den Gewässerunterhaltungsgebühren in Höhe von 2.734,80 EUR/Jahr erzielen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung vom 06.12.2001 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Köhn


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 01.09.2011 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Köhn mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Köhn gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 2,24 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.