Betreff
Wahlen zu den ständigen Ausschüssen gemäß § 7 Hauptsatzung
Vorlage
SCHÖN/BV/273/2011
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Der Mandatsverzicht des Gemeindevertreters Lühr (CDU) macht Ersatzwahlen in den ständigen Ausschüssen erforderlich. Herr Lühr arbeitete in folgenden Gremien:

 

Ø       Haupt- und Finanzausschuss (stellv. Mitglied)

Ø       Sozialausschuss (Mitglied)

Ø       Wirtschaftsausschuss (Mitglied)

 

Für die notwendigen Ausschussneubesetzungen liegen folgende Vorschläge der CDU-Fraktion vor:

 

Gremium

Besetzung alt

Status

Besetzung neu

Haupt- und Finanzausschuss

Arnold Lühr

stellv. Mitglied

GV Rosenkranz-Petersen

Sozialausschuss

Arnold Lühr

Mitglied

b.M. Christian Lüken

 

b.M. Christian Lüken

stellv. Mitglied

GV Rosenkranz-Petersen

Wirtschaftsausschuss

Arnold Lühr

Mitglied

GV Rosenkranz-Petersen

 

Die Neubesetzung des stellv. Ausschusssitzes im Sozialausschuss ist erforderlich, weil das b.M. Lüken durch die geplanten Neubesetzungen seinen stellv. Ausschusssitz abgibt und dem Sozialausschuss nunmehr als Mitglied angehören soll.

 

Gemäß § 46 Abs. 10 GO erfolgt die Ersatzwahl bei Freiwerden der Wahlstelle eines Ausschussmitgliedes oder eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes nach § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren. Jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen des Ausschusses neu besetzt werden. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihre Wahlstellen. Grundsätzlich wird im Meiststimmenverfahren jede Wahlstelle in einem besonderen Wahlgang besetzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die Besetzung mehrerer Wahlstellen in einem Wahlgang (en bloc) abzustimmen, wenn kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht.