Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet "Bahnhofstraße 30, 32, 34, Kuhlenkamp 1a und dem ehemaligen Bahngelände östlich der Straße Am Alten Bahnhof" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/261/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 26.11.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet „Grundstücke Bahnhofstraße 30, 32 und 34, Kuhlenkamp 1a und ehemaliges Bahngelände östlich der Straße Am Alten Bahnhof“ beschlossen. Die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in Form eines Scoping-Termins am 17.03.2011 durchgeführt worden. In der Zeit vom 31.03.2011 bis 07.04.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgenommen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2011 wurde der Entwurf der Planung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Anlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 27.04.2011 bis 27.05.2011 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.04.2011 beteiligt. Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Verfahrens eingegangenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung fasst den Abwägungsbeschluss über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 57 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 57 in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit den Anlagen (Boden- und Altlastengutachten, Verträglichkeitsuntersuchung zum Einzelhandelsstandort, Schall- und Verkehrsgutachten, Umweltbericht bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Artenschutz-Gutachten)  wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Nach Erteilung der Genehmigung der im Parallelverfahren durchgeführten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Innenministerium ist der Bebauungsplan Nr. 57 durch Bekanntmachung rechtskräftig zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit den Anlagen (Boden- und Altlastengutachten, Verträglichkeitsuntersuchung zum Einzelhandelsstandort, Schall- und Verkehrsgutachten, Umweltbericht bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Artenschutz-Gutachten) und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.