Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Ortslage Fahren" hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
FAHRE/BV/024/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Fahren ist am  08.06.2006 rechtskräftig geworden. Aufgrund eines Änderungsantrages ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes am 29.09.2008 rechtskräftig geworden. Zwischenzeitlich sind verschiedene weitere Anträge auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 gestellt worden, so dass die Gemeinde beabsichtigt, die gestalterischen Festsetzungen, auf die sich die Befreiungsanträge überwiegend bezogen haben, zu überprüfen und den allgemein geänderten Anforderungen anzupassen. 

 

Das Planungsbüro Jänicke und Blank aus Kiel hat zwischenzeitlich bereits eine Bestandsaufnahme aller Gebäude in Fahren vorgenommen und eine textliche Änderung der Gestaltungsfestsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 1 vorgeschlagen. Die geänderten gestalterischen Festsetzungen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Es besteht Einigkeit in der Gemeindevertretung, dass die Planzeichnung mit den entsprechenden Festsetzungen nicht geändert werden soll, die Änderungen beziehen sich damit ausschließlich auf die gestalterischen Festsetzungen.

 

Die formale Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, weil die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 1 dabei nicht berührt werden.  In der Konsequenz kann u.a. auf die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf die Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts verzichtet werden. 

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu fassen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Ortslage Fahren“ (Aufstellungsbeschluss). Das Verfahren ist gemäß § 13 als vereinfachtes Verfahren durchzuführen, weil ausschließlich die gestalterischen Festsetzungen geändert werden sollen und damit die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.



  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Ortslage Fahren“ zu und bestimmt diesen zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die vorliegende Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt und ebenfalls zur Offenlegung bestimmt.