Betreff
Wahl eines stellv. Mitglieds in den Amtsausschuss des Amtes Probstei
Vorlage
SCHÖN/BV/246/2011
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte
Stellvertretende für die Mitglieder des Amtsausschusses. Bei Ausscheiden eines
stellv. Mitglieds kann eine Neubesetzung aller Wahlstellen nicht verlangt
werden. Die Wahl richtet sich nach § 39 Abs. 1 GO. Gewählt werden kann hier nur
ein Gemeindevertreter.
Die SPD-Fraktion schlägt Gemeindevertreter Domeier vor.