Betreff
Wahl eines stellv. Mitglieds in den Sozialausschuss
Vorlage
SCHÖN/BV/243/2011
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Gemeindevertreter Dr. Raetzell war stellv. Mitglied im Sozialausschuss.

 

Gemäß § 46 Abs. 10 GO erfolgt die Ersatzwahl bei Freiwerden der Wahlstelle eines Ausschussmitgliedes oder eines stellv. Ausschussmitgliedes nach § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren. Jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen des Ausschusses neu besetzt werden. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihre Wahlstellen.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Gemeindevertreter Peter Domeier zur Wahl vor.