Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Beitritt zur Klimaschutzagentur des Kreises Plön
Vorlage
BRODE/BV/0083/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Vorbild im Kreis-Rendsburg Eckernförde wurde im vergangenen Jahr auf Beschlussfassung des Kreistages des Kreises Plön eine Klimaschutzagentur für den Kreis Plön in der Rechtsform einer GmbH gegründet.

 

Ursprünglicher ausschließlicher Gesellschafter war der Kreis Plön. Die Gesellschaft ist jedoch ausdrücklich mit dem Ziel gegründet worden, dass weitere bzw. eine Vielzahl von Gemeinden des Kreises Plön Mitgesellschafter werden können und sollen.

 

Der Gesellschaftsvertrag ist der Vorlage beigefügt. Eine Kurzbeschreibung der Gesellschaft ebenfalls.

 

Ein Beitritt einer Gemeinde bedeutet die Zahlung eines Stammkapitalanteils von 1.000,00 € und eines jährlichen Verlustausgleiches von 3,00 € je Einwohner.

 

Damit eine Gemeinde Gesellschafter der GmbH werden kann, bedarf es im Ergebnis der Beschlussfassung über den Beitritt selbst, sowie der Beschlussfassung des sog. Betrauungsaktes. Dieser ist der Vorlage ebenfalls in Form eines Musters beigefügt. Die Notwendigkeit der Beschlussfassung eines sog. Betrauungsaktes folgt EU-rechtlichen Vorgaben.

 

Ein Beitritt zur Gesellschaft ist nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages zum 01.04. oder zum 01.10. eines Jahres möglich.

 

Zu beachten ist, dass § 108 der Gemeindeordnung (GO) verlangt, dass die Gemeinde spätestens 6 Wochen vor Beschlussfassung über eine Beteiligung an einer Gesellschaft der Kommunalaufsicht diese Absicht anzuzeigen hat. Es kann an dieser Stelle aber berichtet werden, dass es sich, anders als in anderen denkbaren Fällen, in diesem Fall um eine reine Formalie handelt, da maßgebliche Prüfungen der Kommunalaufsicht bereits im Vorwege der Gründung der Gesellschaft vorgenommen wurden.

 

In einem ersten Schritt wäre daher der Wille der Gemeinde zu beraten, sich an der Klimaschutzagentur beteiligen zu wollen. In einem nächsten Schritt erfolgten dann die finalen Beschlüsse einschließlich des Beschlusses des Betrauungsaktes.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.