Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "südöstlich der Gemeindegrenze Laboe, südwestlich der Gemeindegrenze Stein und nördlich der Ortsbebauung"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BRODE/BV/0081/2024
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) Wind ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Da es sich hier um ein konkretes Vorhaben handelt sollte der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "südöstlich der Gemeindegrenze Laboe, südwestlich der Gemeindegrenze Stein und nördlich der Ortsbebauung" zur Festsetzung eines Sondergebietes „Windkraft“.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt Planungsbüros für die städtebaulichen und artenschutzrechtlichen Leistungen und ein Anwaltsbüro für die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages zu beauftragen.

 

  1. Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem er sich verpflichtet alle im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten zu tragen.