Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Zielabweichungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen
Vorlage
BRODE/BV/0077/2024
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ein Investor ist mit dem Wunsch der Errichtung von Windkraftanlagen an die Gemeinde Brodersdorf herangetreten.

Diese Planung sieht der Investor nach § 245e Absatz 5 BauGB für machbar, wofür allerdings ein Zielabweichungsverfahren beim Land Schleswig-Holstein einzureichen ist.

 

Der § 245e Absatz 5 BauGB, die sogenannte „Gemeindeöffnungsklausel zur Windenergieplanung“, wird seitens des Landes Schleswig-Holstein mit dem in Kurze einzuführenden § 13b Landesplanungsgesetz etwas eingedämmt. Die Gemeindeöffnungsklausel soll damit mit der von der Landesregierung angestrebten Konzentrationswirkung in Einklang gebracht werden.

Laut Schreiben des Staatssekretärs, Herrn Jörg Sibbel, vom 23.01.2024 ist eine Projektbeschreibung mit genauer kartografischer Gebietsabgrenzung als Anlage dem Zielabweichungsantrag beizufügen. Gegebenenfalls würden erforderliche Unterlagen nachgefordert werden.

Die Landesplanungsbehörde entscheidet über die Zielabweichungsanträge gemäß § 13 LaplaG im Einvernehmen mit den jeweils fachlich berührten obersten Landesbehörden und den nach Beteiligung der weiteren jeweils fachlich berührten öffentlichen Stellen (unter anderem auch der Nachbargemeinden). Maßgeblich für die Entscheidung der Landesplanungsbehörde ist nicht die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung.

Seitens des Staatssekretärs wird empfohlen mindestens so lange mit Anträgen auf Zielabweichung zu warten, bis die Öffentlichkeitsbeteiligung zur vorgesehenen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Wind eingeleitet ist. Der diesbezügliche Kabinettsbeschluss soll im zweiten Quartal 2024 erfolgen.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Schreiben zur Gemeindeöffnungsklausel vom 13.01.2024

-       Antrag auf Zielabweichung

-       Übersichtsplan

-       Lageplan

-       Layout


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt einen Zielabweichungsantrag bei der Landesplanungsbehörde für die Errichtung von Windkraftanlagen zu stellen.

 

  1. Mit dem Investor ist ein Kostenerstattungsvertrag zu schließen, in dem er sich verpflichtet alle Kosten im Zusammenhang des Zielabweichungsverfahrens zu tragen.