Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fiefbergen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Repowering der bestehenden Windkraftanlagen gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 05.04.2023 bis 21.04.2023. Die Bekanntmachung der Auslegung sowie die Planunterlagen wurden auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch mit Schreiben vom 04.04.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Planunterlagen wurden aufgrund der vorgetragenen Anregungen noch einmal ergänzt und weiter konkretisiert. Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss erfolgte sodann in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2023. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde noch nicht eingeleitet.

 

Zwischenzeitlich hat das Land Schleswig-Holstein angekündigt, dass es eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Wind und eine Fortschreibung der Teilregionalpläne Windenergie

geben wird. Das Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Wind soll noch im ersten Quartal 2024 gestartet werden. Die Anhörung der Fortschreibung der Teilregionalpläne Windenergie soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen. Das Kabinett hat bereits Eckpunkte zur künftigen Windenergieplanung beschlossen. Diese beziehen sich zum Teil auch auf die Änderung des Baugesetzbuchs zur Windenergieplanung sowie auf das Windenergie-an-Land-Gesetz, das Windenergieflächenbedarfsgesetz und Änderungen des Raumordnungsgesetzes.

 

Mit den Gesetzesänderungen werden die Bundesländer zur Ausweisung von Windenergiegebieten verpflichtet. Damit gibt der Bund erstmalig für die Länder verbindliche Ausbauziele vor. Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte beinhalten u.a. Änderungen an den Kriterien für die Flächenauswahl, die Beibehaltung der bestehenden Vorranggebiete, die Umstellung auf eine Positivplanung ohne Ausschlusswirkung, kein Repowering außerhalb von Vorranggebieten, das Verbot von Höhenbegrenzungen in kommunalen Planungen und die Mindestgröße von Vorrangflächen. Die Eckpunkte sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

 

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nun noch einmal an die vorstehenden Gesetzesänderungen sowie die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte angepasst. Auch wurde der Umweltbericht nun in die Begründung integriert. Aufgrund dieser Änderungen ist die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes noch einmal im Entwurf zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planentwurf

Begründung mit Umweltbericht

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Schattenstudie

Schallgutachten

Eckpunkte der zukünftigen Windenergieplanung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade“ in der vorliegenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und während der Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.